Verbleib in der Künstlersozialkasse trotz Erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

Die Satzung der KSK habe nicht gänzlich im Kopf, aber m. W. muss man hauptberuflich tätig sein. Ein Anruf kostet aber nichts bzw. nicht viel ;-).

Dessen ungeachtet übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Krankenkasse und die Pflegekasse, nicht aber für die Alterskassen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Quiet2012,

Sie schreiben:

Verbleib in der Künstlersozialkasse trotz Erwerbsminderungsrente?

Ist es richtig, dass ich da rausfliege, sobald ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, also noch in einem gewissen Rahmen selbständig arbeite (ca. 350 Euro brutto)? Schließen sich also KSK und Erwerbsminderungsrente aus? LG T.

Antwort:

Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden, denn jeder Einzelfall ist anders und der Teufel steckt im Detail!

Es wird eventuell auch davon abhängen, ob Sie tatsächlich künstlerisch tätig sind oder nur scheinbar!

Sie sollten also diese Frage unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen KSK verbindlich klären, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

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kuenstlersozialkasse.de/

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deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Infos_fuer_Experten/02_ArbeitgeberUndSteuerberater/03_kuenstlersozialabgabe/pruefung_der_kuenstlersozialabgabe_node.html>

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad