Vaterschaftsanerkennung?

2 Antworten

Ja, das kann und sollte man tun! Und wenn der Erzeuger auch Rechte an dem Kind haben möchte, sollte man am besten direkt eine Sorgeerklärung gem. § 1626a BGB mit veranlassen! Beides kann man beim Jugendamt beurkunden lassen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, entweder bei einem Notar oder kostenlos beim Jugendamt.

Beide Eltern mit Ausweispapieren und dem Mutterpass.