Vater klagt gegen Kind wg. Unterhalt

6 Antworten

ich würde das ganz gelassen abwarten.

Bei den Einkommensverhältnissen muss er detailliert nachweisen, wie er das finanziell und betreuungsmäßig schaffen will - scheint mir ein Stinkstiefel zu sein, der nicht begriffen hat, daas Leben auch permanente Veränderung ist. Wenn ihm wirklich an den Kindern liegen würde, hätte er noch einen zusätzlichen Job angenommen, um soviel wie möglich für die Kids zu tun.

Ich finde es vermessen über jemanden zu urteilen ohne Einzelheiten zu kennen.

zusätzlichen Job annehmen, irgendwann muss der Mensch auch mal zur Ruhe kommen!

Jetzt muss ich mal ganz dumm einschalten.Ich bin Vater einer 1 jährigen Tochter.Meine Ex-Freundin,hat mich damals dazu gedrängt zu ihr,450 km weit weg zu ziehen.Ich gab alles auf und zog zu ihr.Nun wurde sie Schwanger.Was ja eigentlich ganz toll ist.Aber bei ihr kam dann raus ,dass es 3 mögliche Väter gibt.Ausserdem wollte sie die Trennung und ich ging darauf hin wieder 450 km zurück.Nun,verlangt sie,nach einem DNA Test,der Positiv ist,den Unterhalt.Jedoch versuche ich mich dagegen zu wehren,weil sie anscheinend ja nur jemanden gesucht hat,der sie schwängert.Sollte eine solche Frau nicht selbst dafür sorgen,das ihr Kind genug hat?In meinen Augen,ist dies ein Fehler im System,der von diesem Staat nicht berücksichtigt wird.Ich bin ein ganz normaler Arbeiter und ich gehe auch arbeiten,Tag für Tag.Jedoch trieb mich die Anwältin der Gegenseite,direkt in die Privatinsolvenz... Was ist daran bitte,gerecht? Kind hin oder her.Gerechtigkeit MUSS es auf beiden seiten geben.

Der Vater verklagt nicht die Kinder, sondern er klagt auf Abänderung des besthenden Unterhaltstitels.

Dieses Recht steht ihm zu!

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Bei einem Nettoeinkommen von 1200,-€ kann er den Mindestunterhalt nicht leisten ohne seinen Selbstbehalt von i.d.R. 900,-€ nicht zu gefährden. Es kommt zu einer sogenannten Mangelfallberechnung. Was dabei herauskommt ist eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des Gerichts.

Er ist unterhaltspflichtig, Punkt. Damit kommt er nicht durch. Das kannst Du gelassen abwarten.

Keine Chance auf Durchdringen der Klage. Der Vater hat den Mindestunterhalt zu leisten (vergl. § 1603 (2) BGB)

Gute Seite zu dem Thema hier: www.treffpunkteltern.de

..... aber nur, wenn er auch leistungsfähig ist!