Vater hat alleiniges Sorgerecht... Kind lebt aber bei der Mutter?

7 Antworten

dein mann lügt dich an. wenn die mutter das abr hat, dann hat sie auch das sorgerecht. entweder hat sie das alleinig oder gemeinsam mit dem vater. sicher kann das abr abgetrennt werden vom gemeinsamen sorgerecht - sprich die mutter hat gsr und alleiniges abr, aber sicher nicht abr und er asr, das ist untrennbar.

wenn er also sorgerecht hat, dann nur gemeinsames sorgerecht, dass abr wurde ihm dann wohl gerichtlich entzogen.

Wenn die beiden nicht verheiratet waren zum Zeitpunkt der Ggeburt, dann hat die (alleinstehende) Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht (wäre die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit jemand anderem verheiratet, würde diese beiden als rechtliche Eltern das Sorgerecht gemeinsam haben...). 

Der Kindsvater kann das gemeinsame (!) Sorgerecht beantragen (und bekommt es auch zugesprochen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen).

Damit er als Vater das alleinige Sorgerecht hätte, müsste dieses der Mutter aberkannt worden sein (oder aber, sie hätte freiwillig darauf verzichtet, aber warum sollte sie das tun?).

Damit das Sorgerecht aber entzogen wird, müssen gewichtige Gründe vorliegen, also das Kindeswohl gefährdet sein durch die Mutter. Dann wiederum würde das Kind aber kaum bei ihr leben..

Ergo: dein Mann erzählt hier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die Wahrheit.

Das ABR wird meistens nicht unabhängig vom Sorgerecht vergeben, also wird die Mutter entweder das alleinige SR und ABR haben, oder eben beide haben es gemeinsam. 

Warum aber zahlt dein Mann keinen Unterhalt?

Das Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt. Dein Mann könnte (wenn er denn Unterhalt zahlen würde) den Unterhaltsbetrag um das halbe Kindergeld kürzen.

Sicher lügt er..

Das glaube ich auch eher

Hallo,

das mit dem alleinigen Sorgerecht kann nicht stimmen.
Einer Mutter wird fast nur im Härtefall das Sorgerecht aberkannt. Z.B. bei Kindeswohlgefährdung...wenn das vorgefallen wäre, würde das Kind wohl kaum jetzt bei ihr untergebracht sein.

Unterhalt und Kindergeld bekommt immer der Elternteil, bei dem das Kind lebt. So ähnlich ist es auch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Es ist wahrscheinlicher, dass sie die gemeinsame elterliche Sorge haben.

Ein Gespräch zwischen euch wäre zwingend nötig, denn so was kratzt stark am Vertrauen.
Sprich ihn offen und ehrlich drauf an und erkläre ihm deine Zweifel.

Frohe Ostern!

Nein, das geht nicht.