USt ID um Waren günstig im Ausland bestellen zu können. Welche Nachteile als Kleingewerbetreibende?

3 Antworten

1. Kleinunternehmen ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Bei Kleinunternehmern wird die nicht erhoben.

2. Die USt-ID für die Einkäufe im Ausland kannst Du beantragen. DEnke daran, die innergemeinschaftlichen Umsätze sind trotzdem zu melden, es kommt dann die deutsche Umsatzsteuer von 19 % darauf, Du machst also nur "Gewinn" wenn die ausländische Steuer höher als 19 % ist.

3. Auf die Einkommensteuer hat es keinen Einfluss. Du musst für Deinen Gewerbebetrieb eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen und über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung einbringen.

Durch die USt-ID ändert sich nichts vom Prinzip her für Dich. Wenn Du aber im Ausland mit Deiner USt-ID auftrittst, erhältst Du eine netto-Rechnung. Du musst dann in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und eine USt-Erklärung abgeben. Das wolltest Du ja eigentlich nicht, mit Deiner Kleinunternehmerregelung.

Sag Deinem Geschäftspartner, dass Du keine USt-ID hast und er einfach eine Rechnung mit USt stellen soll.

Was ändert sich für mich im Hinblick auf die Steuererklärung?

Kann ich weiterhin die vereinfachte Steuererkläung machen?

Nein, kannst du nicht. Wo willst du denn da deine gewerblichen Einkünfte unterbringen?