Urlaubsgeld bei EU-rente mit ruhendem Arbeitsverhältnis

9 Antworten

Da gibt es keines - Urlaubsgeld hat nur Anspruch, wer auch gearbeitet hat - da du aber befristet eine Erwerbsunfähigkeits-Rente bekommst, gehörst du nicht dazu. Dein Arbeitsverhältnis ruht und mithin auch alle Pflichten und Leistungen daraus.

Hallo ilj84,

Sie schreiben:

Urlaubsgeld bei EU-rente mit ruhendem Arbeitsverhältnis. Wann gibt es Urlaubsgeld bei EU-Rente mit ruhendem Arbeitsverhältnis?<

Antwort:

Aus Ihrer Anfrage ist nicht klar ersichtlich, ob Sie eine zeitlich befristete oder unbefristete Erwerbsmindereungsrente beziehen!

Betreffs zeitlich befristeter Erwerbsminderungsrente gibt es mittlerweile Urteile, z.B.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Urteil vom Montag, 19. November 2012 - Von: 5 Sa 413/12

Urlaubsabgeltung - ruhendes Arbeitsverhältnis

Siehe unter anderem unter folgendem Link:

http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/detailansicht/artikel/urlaubsabgeltung-ruhendes-arbeitsverhaeltnis.html

Auszug:

Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.

Dies steht im Einklang mit den Vorgaben der Arbeitzeitrichtlinie, nach der die Entstehung des allen Arbeitnehmern zuerkannten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig gemacht werden darf.

Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit gem. § 33 Abs. 2 S. 6 TVöD besteht dieses fort, so dass Urlaubsansprüche entstehen.

Der Urlaubsanspruch erlischt auf Grund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/ oder eines Übertragungszeitraums von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.

Der Anspruch geht jedoch auch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres unter (BAG 07.08.2012 - 9 AZR 353/10).

Bitte lesen Sie unter dem o.a. Link weiter!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich sondern tariflich oder in Betriebsvereinbarungen geregelt.

Ich kann mir keinen TV vorstellen, der bei ruhendem AV Urlaubsgeld bewilligt. Aber ich kann mich auch täuschen. Es gibt Tausende TV in Deutschland.

Ob du bei einem "ruhenden Arbeitsverhältnis" noch einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hast, kann nur branchenspezifisch im Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung in denem individuellen Arbeitsvetrag nachgelesen wrden.

Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist nur denkbar, wenn du die EU-Rente nur "auf Zeit" erhältst.

dfWenn du in Dauerrente bist bekommst du deine Urlaubstage ausbezahlt, für wieviel Jahre rückwirkend weiss ich nicht genau. Du hast das mit Urlaubsgeld verwechselt!