Urlaubsanspruch bei schulpflichtigem Kind was mit in die ehe gebracht wurde.
Hallo, ich habe da mal eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruchs. Ubd zwar hat mein Mann ein schulpflichtiges Kind mit in die Ehe gebracht. Ich arbeite seit kurzem in einem Hotel wo im Sommer Urlaubssperre ist. Gibt es für mich die Möglichkeit auch im Sommer Urlaub zu bekommen? Unser gemeiner Sohn wird erst in 4 Jahren schulpflichtig bis dahin möchte ich ja nicht ständig getrennt Urlaub machen. Sondern auch mal mit meinem Mann. Gibt's da rechtlich irgendwas oder muss ich drauf hoffen das mein Arbeitgeber doch ja sagt? Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Es gibt keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien wegen schulpflichtiger Kinder. Insbesondere dann nicht, wenn in einem Saisonbetrieb in dieser Zeit eine generelle Urlaubssperre besteht.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Urlaubswunsch des ArbN berücksichtigt werden muss, wenn der ArbG nicht dringende betriebliche Gründe geltend machen kann, um den Urlaubswunsch zurück zu weisen. Der dringende betriebliche Grund ist aber hier gegeben.
Ob es sich um dein leibliches Kind handelt, spielt überhaupt keine Rolle.
Ist da Kind nicht adoptiert, du nicht die gesetzliche Mutter b ist, hast du keinen Anspruch.