Urlaub in der Probezeit nehmen?

10 Antworten

Es gibt kein gesetzliches Verbot während der Probezeit Urlaub zu nehmen.

Es gibt zwar einige Arbeitgeber, die während der Probezeit keinen Urlaub gewähren wollen, ich halte das aber nicht für rechtmäßig.

Jeder Arbeitnehmer erwirbt für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs. Wenn ein Arbeitnehmer nach z.B. vier vollen Monaten Urlaub möchte, kann der Arbeitgeber dies rechtlich nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Meist finden sich die Arbeitnehmer allerdings damit ab, da sich viele noch in der Probezeit befinden und das Kündigungsschutzgesetz auch erst nach sechs Monaten greift.

Bei uns im Betrieb bekommen Arbeitnehmer auch während der Probezeit/in den ersten sechs Monaten Urlaub, wenn sie nicht mehr als die bis zum Urlaubstermin erworbenen Urlaubstage möchten (sofern es betrieblich möglich ist).

ich halte das aber nicht für rechtmäßig

Es IST nicht rechtmäßig, was den in der Probezeit bereits erworbenen Urlaubsanspruch betrifft.

Das ergibt sich zweifelsfrei aus BUrlG § 7 Abs. 1; allenfalls die Vorschrift, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren sei (Abs. 2), steht - theoretisch - gegen den Anspruch, Teilurlaub zu nehmen.

„Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten“, sagt der Arbeitsrechtler Reinhard Schütte. Erst nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den vollen Jahresurlaub auszuschöpfen. Man kann also nicht
nach zwei Monaten im neuen Job schon drei Wochen Urlaub nehmen.

Ein generelles Urlaubsverbot in der Probezeit ist trotzdem nicht zulässig. Denn rein rechtlich erwirbt man jeden Monat 1/12 des Jahresanspruches auf Urlaub. Diesen kann man auch in der Probezeit schon nehmen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub dann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigern, zum Beispiel wenn bereits viele andere Kollegen fehlen.

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/337/probezeit-die-5-wichtigsten-rechtlichen-fragen/

Einen Anspruch, dass Dir Urlaub während der Probezeit gewährt wird, hast Du nicht!

Schließlich ist die Probezeit dafür da, dass sich  beide Seiten beschnuppern/kennenlernen!

Auf der anderen Seite baust Du dir pro Monat natürlich Urlaub auf, der Anspruch selbst besteht also!

Da der Arbeitgeber aufgrund des bestehenden Urlaubsanspuches nicht möchte, dass Du nach der Probezeit längere Zeit und oft im Urlaub bist, gewährt er in der Regel auch Urlaub in der Probezeit!

Bespreche das!

Nirgendwo steht, dass man während der Probe keinen Anspruch auf Urlaub hat. Mit jedem Monat Beschäftigung erwirbt man 1/12 des Jahresurlaubs. Im Bundesurlaubsgesetz steht nur, dass man den vollen Anspruch erst nach 6 Monaten erwirbt, d.h. auf eine mehrwöchige Reise in der Probezeit hat man keinen Anspruch, jedoch auf die bis dahin erworbenen Tage.

Leider wird das oft missverstanden und gar kein Urlaub gewährt. Ob das Sinn macht, den Mitarbeiter erst mal 6 Monate am Stück zu verheizen, sei dahingestellt. Was würde denn bei Arbeitsbeginn im Juni passieren? Man würde von Juni-November arbeiten und dann quasi den ganzen Dezember frei nehmen "müssen".

Einen Anspruch, dass Dir Urlaub während der Probezeit gewährt wird, hast Du nicht!

Das ist schlicht und einfach falsch!

Auch in der Probezeit darf ein Arbeitnehmer Urlaub, auf den er bereits Anspruch erworben hat, nehmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegen stehen.

Allenfalls die (eher nur theoretisch relevante) gesetzliche Bestimmung, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren sei, steht dem (rein formal) entgegen.

Schließlich ist die Probezeit dafür da, dass sich beide Seiten beschnuppern/kennenlernen!

Das ist ein völlig untaugliches (um nicht zusagen: unsinniges) Argument!

Der geringe Urlaub, den ein Arbeitnehmer während einer Probezeit bereits nehmen könnte (erst 1/12 nach dem 1. Monat, 2/12 nach dem 2. ...), steht dem Erprobungszweck - bei z.B. einer 6-monatigen Probezeit - ganz sicher überhaupt nicht im Wege!!

Ich kenne das so, dass man in der Probezeit keinen Urlaub bekommt. Wenn aber was dringendes ist (Beerdigung, eigene Hochzeit, o.ä) und du mit deinem Chef sprichst, wird es sicherlich möglich sein, ein paar Tage frei zu bekommen. Erholungsurlaub solltest du aber in diesem Zeitraum besser nicht planen.

Den Arbeitgeber geht es normalerweise nichts an, was du in deinem Erholungsurlaub machst. Sprich, kein Arbeitgeber sollte den Urlaub davon abhängig machen, warum du ihn willst, sondern ausschließlich von betrieblichen Gegebenheiten.

Grundsätzlich erwirbt Du auch in der Probezeit "normal" das Recht auf 1/12 des Jahresurlaub (ab 6 monatiger Tätigkeit im Kalenderjahr den vollen Urlaub). Allerdings erwirbst Du nicht den Anspruch, diesen in den ersten sechs Monaten zu nehmen (ist aber im Kalenderjahr zu nehmen/gewähren, wenn nicht zwingende betriebliche Ausnahmen dagegen sprechen).

Wichtig dabei ist, dass das ausschließlich für denbgesrtzlichen Anspruch von 4 Wochen gilt. Alles darüber hinaus kann vertraglich anders geregelt werden.

Ein gesetzliches Verbot, in der Probezeit Urlaub zu machen, gibt es natürlich nicht.