Urlaub abziehen für Führerschein?

5 Antworten

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt zum Jahresurlaub:
Aber auch Fortbildungsmaßnahmen sind in dieser Zeit möglich, bleiben aber insoweit Privatsache des Arbeitnehmers. Die Kosten dafür können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Bildungsmaßnahme zur ausgeübten Tätigkeit passt.

Das Absetzen in der Steuererklärung entfällt, da der AG die ja komplett übernimmt.

Ob du das nach jetziger Einschätzung privat nutzt, ist nicht maßgeblich, aber du könntest es. Du könntest di mit dem C-Führerschein ja sogar auf eine andere Arbeitsstelle, womöglich sogar bei der Konkurrenz bewerben, und dann hätten die den Vorteil davon.

In einigen Bundesländern gibts noch die Regelung der bezahlten Bildungsfreistellung, sofern die Fortbildung für die Ausübung der Tätigkeit unvermeidlich ist. Da kann man aber in deinem Fall diskutieren, was "unvermeidlich" ist.

Letztlich wird der Chef denken, vom Führerschein habe sowohl ich etwas als auch du, also wird der Aufwand dafür geteilt, ich bezahle die Kosten und du investierst eine Woche Urlaub. Du hättest natürlich auch die Freiheit, das Abzulehnen, aber dann hätte der Chef auch die Möglichkeit zu sagen, ich entlasse dich und stelle jemanden ein, der den LKW-Führerschein schon hat.

Hier ist die Frage wie die Ausgangslage ist.

Lage A:

Du möchtest den Führerschein machen. Du machst es freiwillig und aus dein Antrieb heraus:

Ja, das ist Urlaub.

Lage B:

Chef ordnet das an. Du musst vom Betrieb her den Führerschein machen.

-> Arbeitszeit

Du bekommst deinen persönlichen LKW-Führerschein bezahlt, da kannst du ein paar Urlaubstage investieren. Wer weiß wann du den Führerschein in welcher Firma noch nutzen kannst.

Hi danke für eure Antworten.

Die haben sehr geholfen, wie gesagt es war einfach nur ne Rechtliche Frage dazu mehr nicht.

Da ich ja weiß was so ein Schein kostet sind die 7 Tage Urlaub dafür natürlich ein Pups gegen.

Und die Beispiele die ihr genannt habt soweit hatte ich bis her noch garnet nachgedacht.

Danke

aber ich werde den Schein so im Privaten nie für mich nutzen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Die Frage wäre, was nennst Du "privat" ?

Dein Einkommen z.B. ist auch privat. Und wenn Du den Arbeitsplatz wechselst hast Du einen "privaten / persönlichen" Nutzen davon indem Du möglicherweise überhaupt einen Job oder ein besseres / höheres Einkommen erzielen kannst.

Das mal so zu "Privat".

Wenn diese 7 Tage Urlaub die einzige "Kröte" ist , die Du dabei schlucken musst; ich würde das in Kauf nehmen.

Ich denke dass das von Deinem Chef kein unfairer Deal ist.