Urintest auf THC positiv. Was nun?

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Hallo kleinrob,

ich will dir hier auch noch einmal auf deine Frage antworten:

Ein 7-monatiges Fahrverbot gibt es nicht! Fahrverbote gibt es für 1 oder 3 Monate. Alles darüberhinaus ist ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei einem Fahrverbot darfst du keinerlei motorisierten Fahrzeuge bewegen, beim Entzug deiner Fahrerlaubnis dürftest du aber z.B. noch Mofa fahren (sofern eine Prüfungsbescheinigung vorliegt).

Sollte dir eine OWI vorgeworfen werden hast du 4 Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten. Schlau ist es dann (falls es zum Entzug kommt) dieses Fahrverbot so weit nach hinten zu legen das es in die Zeit des Entzuges fällt. Das Fahrverbot wird somit angerechnet.

Wenn sich herausstellt (z.B. beim FÄG) das du ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen bist und eine MPU ansteht, wird dein FS definitiv "eingezogen" bzw. du kannst ihn dann auch freiwillig abgeben (spart Kosten).

Nun ist es aber so, dass es nicht generell 6 Monate sind bis man zur MPU gehen kann, mitunter sind auch 12 Monate Abstinenz nötig um die MPU zu bestehen.

Es kommt darauf an wie tief deine Drogenproblematik ist/war. Ging es noch um eine Gefährdung oder ist/war es schon Missbrauch? Hiernach richtet sich die Länge der nötigen AN. 6 Monate sind nur der Mindestzeitraum der für die Verhaltensänderung nötig ist.

Aber warte doch erstmal ab was bei deinen Blutwerten herauskommt...

Gruß Nancy

Vielen lieben dank für die ausführliche Antwort. Mir Wäwurde gleich nach der Kontrolle auf dem Revier Blut abgenommen. Ist die Grenze der Abbaustoffe 75ng/l oder 150ng/l? Habe bis vor der Kontrolle ca 4-5 Monate täglich konsumiert. Habe den Konsum selbstverständlich nun komplett eingestellt (ohne jegliche Entzugserscheinungen o.ä.)

@kleinrob2

75 ng/l soweit mir bekannt. Aber bei täglichem Konsum über 4 bis 5 Monate vorher würde ich mal davon ausgehen dass Dir die FsSt die Fahrerlaubnis entzieht und eine MPU mit 12 Monaten Abstinenznachweisen angeordnet wird. Insofern ist das Fahrverbot nicht Dein wirkliches Problem. Rechne lieber damit mindestens 1 Jahr ohne KFZ auskommen zu müssen.

@kleinrob2

Hallo kleinrob, lies bitte mal:

Hierzu heißt es bei Daldrup u. a., Blutalkohol 37, 39 ff.:

"Somit kann bei Blutproben, die nur wenige Stunden nach dem letzten
Konsum abgenommen wurden, ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml
ein regelmäßiger Konsum als gesichert angesehen werden. Wird die
Blutprobe dagegen aufgrund der Aufforderung durch die
Straßenverkehrsbehörde entnommen, so ist von regelmäßigem Konsum
auszugehen, sobald eine Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH
im Blut nachgewiesen wird. Bei der Festlegung des Grenzwertes von 75
ng/ml wurde die Halbwertszeit dieses Metaboliten berücksichtigt und die
Tatsache, dass die Betroffenen bis zu 8 Tage nach Aufforderung durch die
Straßenverkehrsbehörde Zeit haben, sich einer Blutentnahme zu
unterziehen. Während dieser Zeit hätten sie die Möglichkeit, ganz auf
den Konsum von Cannabis zu verzichten. Legt man die Halbwertszeit von
rund 6 Tagen von THC-COOH zugrunde, so reichen bereits weniger als 3
Tage aus, bis die Konzentration von beispielsweise 100 ng/ml auf 75
ng/ml abfällt."

Es kommt jetzt erstmal darauf an welche Aktivwerte bei dir  festgestellt werden, erst danach kann man mehr sagen.

Du kannst dich aber auch zu diesem Thema sehr ausführlich im Forum "Verkehrsportal" informieren, der Großteil der Fragesteller dort, muss wegen Drogen zur MPU. Die Leute die dir dort antworten verstehen wirklich etwas von der Materie. Einer der User dort könnte dir wahrscheinlich sogar ziemlich genau sagen wie hoch dein Aktivwert ausfallen wird...

Danke deine Antworten waren wirklich sehr Informativ, heißt das also, da mir direkt nach der Kontrolle Blut abgenommen wurde das die Grenze 150 wäre? Habe aus Angst und Nervosität gelogen und zum Konsum gesagt "vorgestern".

@kleinrob2

Ja, 150 ng/ml könnte auf regelmäßigen Konsum schließen lassen. Das du gelogen hast ist jetzt nicht ganz so tragisch, das könntest du bei einem FÄG als Schutzbehauptung deklarieren. Die meisten geben nicht den wahren Zeitraum für den letzten Konsum an (weil sie irrtümlich glauben das dies besser für sie sei), das könntest du im Nachhinein noch aufzuklären versuchen....

Okay eine Frage hätt ich da noch, ist ja alles in NRW passiert. Muss ich direkt mit einer MPU rechnen oder kann es trotz den Werten "nur" zu einem FäG kommen?

@kleinrob2

Oh NRW...das ist mW ein Bundesland mit einem "strengeren Vorgehen", da könnte es tatsächlich sofort zu einer MPU kommen...:-(

Drogenscreening die zweite...

Wenn beim Drogentest ein regelmäßiger Konsum festgestellt wird, ist der Führerschein weg! Du kriegst ihn dann erst wieder, wenn ein Jahr Abstinenz nachgewiesen wird. Das ist die Regel, steht auch im Gesetz, FEV, Anlage 4, Punkt 9.5. 

Sollten nur 6 Monate verlangt werden, wäre das eine Entscheidung der Ordnungsbehörde. Allerdings sehe ich die 6 Monate Abstinenz bei deinem hohen, regelmäßigen und lang andauernden Cannabiskonsum nicht. 

Ich mein ich bin doch im Vergleich zu anderen kein "Hardcore-kiffer" gewesen. Hoffe das die Werte nicht allzu hoch sind.

@kleinrob2

Na ja, wenn du dir jeden Abend mehrere Joints reingezogen hast, dann ist das schon ganz schön viel. Gelegentlich, wie es in der Anlage 4 steht, ist das nicht mehr. 

Wenn Du zur MPU musst, hast Du bis zum Termin und der Fertigstellung des Gutachtens in der Regel Fahrverbot. Rechtlich muss für das Amt erkennbar sein, dass von Dir beim Führen von Kraftfahrzeugen keine Gefahr ausgeht. Nur wenn das sicher ist, ist, kann Dir eine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die Situation ist anders als im Strafprozess, wo Dir eine Schuld nachgewiesen werden muss. Hier musst Du ggf. in der Lage sein, nachzuweisen, dass Du im Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs keine Gefahr darstellst. Du wirst vom Amt dazu klare Informationen bekommen.

Vielen dank für die Antwort! Warte noch verrücktwerdend auf die Blutwerte.

@kleinrob2

Nun mache Dir aber bitte auch klar, dass ein bekiffter Mensch am Steuer auch ein Risiko darstellt. Nun kenne ich Deine Situation nicht und ich will auch nicht behaupten, dass jemand, der mal kifft, im Straßenverkehr grundsätzlich eine Gefahr darstellt. Zumindest möchte ich weder von einem Betrunkenen noch einem Bekifften oder anderweitig Berauschten in einen Unfall verwickelt werden.

@Kuno33

Dein Wunsch, nicht von Betrunkenen oder Bekifften in einen Unfall verwickelt zu werden, ist nachvollziehbar.
Der weitaus größte Teil aller Unfälle wird allerdings von nüchternen Menschen verursacht. Geböte es in diesem Fall nicht die Logik, Nüchternheit im Straßenverkehr ebenso zu verbieten wie (z.B.) Alkohol und Cannabis?

@aXXLJ

Da liegt ein Denkfehler vor. Die Konsequenz wäre nur berechtigt, wenn genau so viel oder mehr Betrunkene wie/als nüchterne Leute fahren würden. Daher stimmen auch Deine mutmaßlichen Folgerungen nicht.

@Kuno33

Raser und drängler. Den leuten denen es nie schnell genug geht. Total egoistische fahrer. solche menschen stellen ein viel grösseres risiko dar, da sie durch ihre raserei andere gefährden.von mir aus können sie frontal gegen einen baum fahren und dabei sterben, das ist mir egal, aber andere reinzuziehen ist das letzte

Bin noch nie "bekifft" gefahren. Zwischen dem Konsum und der fahrt lagen 17 Std. War ganz normal arbeiten noch.

@kleinrob2

Das spielt keine Rolle. 

BtM-Konsum ist grundsätzlich DAS Torschlagargument gegen den Füherschein.

Es gibt nur die Ausnahme: gelegentlicher Konsum UND Trennung von Fahrt und Konsum. 

Gelegentlich ist es bei dir nicht, oder? 

@furbo

Problematisch finde ich die Bezugnahme zu aktuellen Blutwerten schon. Leider ist mir nicht bekannt, ob die Aussagen statistisch wirklich hieb- und stichfest sind. Da habe ich große Zweifel. Da gab es allerlei Überraschung in einer Rehaabteilung für Drogenabhängige.

Wie gesagt habe 4 oder 5 Monate konsumiert. Habe mir aus der Verzweiflung heraus eine Datensammlung an Blutwerten angeguckt und war erstaunt wie gering die Werte bei Leuten liegen die seit Jahren oder gar Jahrzehnten kiffen.

Ich kann fahren und Konsum trennen und mir kann kein Mensch erzählen das 1ng/ml bemerkbar ist. Beim Alk ist es bis zu 0,49 Promille STRAFFREI (Bitte?). Und jetzt soll mir mal einer sagen was beim erst Konsum beeinträchtigt : 0,49 Promille oder 1ng/ml. Als Info, beim rauchen eines Joints hat man 150-300ng/ml. Also ist die Grenze ein 150stel. Deutschland.