Urin auf dem Sofa

10 Antworten

Wenn das Kind tatsächlich, wie unten zu lesen ist, bewußt das Sofa beschmutzt hat, ist es schadensersatzpflichtig. Bis bei ihm allerdings Geld zu holen ist, dürfte wohl noch einige Zeit vergehen. Da der Schaden mit Sicherheit auch ohne neue Polsterung zu beheben und das Sofa wohl kaum noch 1300€ wert ist, würde ich vorschlagen, das Ganze als Lebenserfahrung zu verbuchen.

Wie kannst du annehmen, dass es Kind von 7 Jahren, das nachts in einer fremden Wohnung aufwacht, bewusst das Sofa einnässt. Das ist wirklich etwas WELTFREMD

@DerHans

Ich nehme nicht an. Das steht hier:

aber die Aussage vom Kind war, dass sie angeblich nicht wusste, wo die Toilette war und deswegen einfach aufs Sofa gepinkelt hat

@TETTET

Naja, als Alternative hätte es auch auf den Boden pinkeln können!! Es WUSSTE eben NACHTS nicht, wo die Toilette war, weil die Wohnung ihm fremd war!!! Ich fasse es nicht, wie wenig Ahnung die meisten Kommentare hier beweisen, was Verhalten, Ängste und Empfindungen von doch noch "kleinen" Kindern betrifft!! Hier auch noch von "schadenersatzpflichtig" zu sprechen ist geradezu der Gipfel an Unkenntnis!! An TETTET: Wenn du es als "weltfremd" bezeichnest, von nächtlicher Aufsichtspflicht zu sprechen, um wieviel weltfremder ist dann der Ruf nach Regress, noch dazu seitens des Kindes. Weder das Mädchen, noch die Mutter sind hier verantwortlich - genau genommen NIEMAND!! :)

@verreisterNutzer

Wer hat denn nach den Ängsten von Kindern gefragt? Es ist eine Rechtsfrage gestellt worden. Diese wurde korrekt beantwortet. Ab 7 Jahren ist das Kind deliktfähig und bei der Verursachung von Schaden schadensersatzpflichtig. Das ist nicht weltfremd, sondern die Rechtslage. Die wird auch von deinem moralisierenden Geschwafel nicht geändert.

Ich gehe davon aus, dass dieser Schaden als Lebenserfahrung zu verbuchen ist. Grundsätzlich ist ein 7-jähriges Kind beschränkt deliktfähig. Es kann also zur Verantwortung gezogen werden, wenn es die Folgen seines Handels absehen kann. Ob das mitten in der Nacht außerhalb der häuslichen Umgebung bei kleinen Kindern immer der Fall ist, denke ich nicht.

Dann geht es um die Verletzung der Aufsichtspflicht. Nicht die Eltern sind in dem Fall aufsichtspflichtig, sondern Du selber. Da hilft auch keine Privathaftpflicht.

Übrigens - Kinder ab Vollendung des 7. Lebensjahres sind in der Familienhaftpflicht der Eltern mit abgesichert. Eine Absicherung für deliktunfähige Kinder ist hier konkret nicht notwendig.

Es ist leider ein Eigenschaden, der von keiner Versicherung übernommen wird. Und nach dem BGB besteht gegenüber den Eltern auch kein Haftungsanspruch.

Vielleicht macht sie das nicht zuhause du musst doch wissen das manche Kinder von zuhause weg manchmal bei anderen Urinieren !

Es ist ja anscheinend nicht das erste Mal, dass sie woanders war.

Das verwechselst du. So machen Hunde und Kater das eigentlich

Da kannst Du nichts verlangen! Weder die Mutter noch das Kind sind Dir zum Schadenersatz verpflichtet.

Um das Ärgernis zu beseitigen, empfehle ich, einen professionellen Teppich- und Polsterreiniger mit einer chemischen Reinigung der Polster zu beauftragen. Es gibt Leute, die das als Kleinunternehmer machen und daher keine Mehrwertsteuer berechnen; ich kenne einen, der das für EUR 30,00 je Sitzplatz erledigt.

Nur mal so nebenbei. Die Mutter bzw. ihre Haftpflichversicherung müsste nur bezahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte. Viele Haftpflichtversicherung bieten allerdings an, auch bei deliktunfähigen Kindern unter 7 (glaub ich) Jahren zu zahlen und unter Verzicht auf diesen Einwand, dass keine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Auch bei Gefälligkeitshandlungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und ist in den AGB oft ausgeschlossen.

Ich bin mir daher nicht sicher, ob sie (aus rechtlicher Sicht) überhaupt zahlen müsste, ich denke nein. Vielleicht will sie ja aus moralischen Gründen einen Teil der Kosten übernehmen.

Aber ich bin kein Fachmann für sowas.