Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Kündigung provizieren?

9 Antworten

@lenzing42: wieso wäre das keine gute Idee? Ich habe wie geschrieben mittlerweile gesundheitliche Probleme aufgrund der vielen Arbeitszeiten, es wäre ja nichtmal aus der Luft gegriffen. 

Meint ihr, wenn ich mit dem AA spreche und denen das Problem schilder, dass sie mir keine Sperre verhängen würden, auch wenn ich selbst kündige? Auf Jobsuche bin ich nebenbei, klar. Findet sich nur nichts...

Im Arbeitszeitgesetz steht nicht nur die 11 Stunden Pausenregelung. Laut deiner Schilderung verstößt deine Firma gegen fast alle Regelungen des Arbeitszeigesetzes. (max Arbeitszeit am Tag 10 Stunden, maximale Arbeitszeit pro Woche 60 Stunden aber maximal Wochenarbeitszeit im Quartalsmittel 48 Stunden ( kurz zusammengefasst)), dort sind auch Regelungen über Sonn- und Feiertagsarbeit. Wie du damit umgehst, kann ich dir nicht sagen. Kannst deine Firma Anzeigen, kannst dich von einem Arbeitsrechtler ( auch Gewerkschaft oder Kammer ) beraten lassen. Ich würde mir einen anderen Job suchen und dann kündigen und schauen ob ich Arbeitsrechtlich noch was für meine Mehrarbeit herausbekomme....die Vertragsklauseln sind u.U. nicht wirksam. Wichtig ist eine Dokumentation deiner Arbeitszeiten.Was das Büro betrifft, verstösst das wohl auch gegen die Arbeitsplatzverordnung.

@toele: habe ich bereits geschildert. Mein Arbeitgeber zuvor musste mich kündigen aufgrund von Auftragseinbrüchen. Bevor ich arbeitslos werden sollte, habe ich lieber alles genommen, was mir in die Hände fiel. Wie geschrieben ist es jetzt so, dass ich lieber arbeitslos wäre, als dort weiter beschäftigt zu sein.

Ein solcher Arbeitsvertrag ist nach meiner Auffassung von Arbeitsrecht,  Bundesarbeitsgesetz und Arbeitszeitgesetz sogar wierrechtlich und somit ungültiug. Ich würde das umgehend von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Schau dir die §§ 22 und 23 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im Netz an und geh umgehend zum Gewerbeaufsichtsamt.

Aber mit einer Dauerkrankheit die Kündigung zu provozieren ist keine gute Idee.

Such dir einen neuen Arbeitsplatz und kündige anschließend den alten Arbeitsplatz,dann gibt es auch keine Sperre.

Abgesehen davon muss man nicht mit einer sonst üblichen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen, wenn man wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen seinen Arbeitsplatz aufgibt.Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt klargestelllt.( Az.: L 9 AL 129/08)

Solltest du die eigene Kündigung erwägen, dann empfiehlt sich aber eine vorherige Rücksprache mit dem "Arbeitamt".