Unwissend geklautes Fahrrad gekauft?

7 Antworten

Du hast Hehlerware gekauft. Leider ist es so, dass auch der Käufer, wenn auch unwissend, zur rechenschaft gezogen werden kann, wenn er über 14 Jahre alt ist.

Aber ich denke es geht für dich, wenn es stimmt was du schreibst, klimpflich aus.

Du wirst das Fahrrad ohne Entschädigung zurück geben müssen.

was könnte mich denn im schlimmsten fall erwarten? bin noch gar nicht bei polzei aufgefallen und das fahrrad wurde schon zurück gegeben

Soweit ich weiß, nicht. Nur wirst du das Fahrrad ersatzlos zurückgeben müssen. Falls es tatsächlich der echte Besitzer ist. Lass dir das nachweisen, sowas kann schnell einmal einer behaupten

ja er hat mir die papiere vorgezeigt deshalb habe ich das schon abgegeben aber er hat anzeige gegen mich gemacht und polizei will das ich aussage mache was ich aber nicht so gerne möchte und einfach nichts mehr damit zu tun haben möchte

Das Problem ist, dass man unter den beschriebenen Umständen kein Eigentum an gestohlenen Gegenständen erwerben kann. Der Besitzer kann sein Rad somit zurückfordern.

Wie soll sich denn der Besitzer verhalten? Er sieht dich mit seinem gestohlenen Rad. Es ist doch klar, dass er annimmt dass du es gestohlen hast. Das würde ich auch erst einmal annehmen.

Wenn du das gegenüber der Polizei entkräften kannst, gut. Aber du wirst "Butter bei die Fische" bringen müssen, d.h. sagen von wem du es für wieviel gekauft hast. Du hast zwar grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht, auch schon als Tatverdächtiger, aber ob dir das was bringt wenn du die Sache nicht gleich aufklärst, musst du selbst entscheiden. (Stichwort Rechtsanwaltskosten, möglicher Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis - macht sich bei Bewerbungen usw. nicht gerade gut)

Aber wie gesagt, deine Entscheidung.

Und noch etwas.

Das Problem ist das "ganz schnell gekauft". Ich lese daraus, dass es sehr sehr "günstig" war, und der angegebene Grund wahrscheinlich nicht ganz koscher. (Bei Fragen sollte man den Knackpunkt beschreiben um richtige Antworten zu erhalten) Wenn du das Rad tatsächlich für ein "Nasenwasser" gekauft hast musst du dir tatsächlich vorwerfen lassen, dass du geahnt hast, dass etwas nicht in Ordnung ist. Theoretisch (bitte Vorsicht, Rechtstheorie) hast du damit gewusst, dass dieses Rad nicht regulär erworben wurde und dir war es aus persönlichem Vorteil heraus egal. Das wäre dann tatsächlich Hehlerei. Du musst nicht gewusst haben, dass es aus diesem ganz bestimmten Diebstahl stammt, eine Vermutung deinerseits reicht da aus. Aber ob es hier zu einem solchen Verfahren kommt ist schwer zu sagen, es kommt auch darauf an, was du und wie dazu aussagst.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

Blödsinn, § 16 I 1 StGB.

@AuroraAlpha

Zitat des Fragestellers: "es ging alles ganz schnell fahrrad war in einem guten zustand und recht günstig was mich gefreut hat."

Wie blöd muss man sein, um nicht zu merken, dass da was faul ist.

@heirote23

Schon möglich, dass man im konkreten Fall bedingten Vorsatz annehmen kann (kann ich nicht abschließend beurteilen, je nach Umständen und Preis dürfte man wohl davon ausgehen).

Ändert trotzdem nichts an dem Umstand, dass die Aussage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" schlicht und ergreifend unzutreffend ist.

da man kein Eigentum an einem geklauten Fahrrad erwerben kann, muss du das Fahrrad an den echten Besitzer zurückgeben