Untervermietung an Sohn bei Harz 4?
Und zwar möchte mein Sohn nach Hannover ziehen,da er dort mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.Im Moment wohnt er in einer eigenen Wohnung und bekommt Harz 4. In Hannover haben wir nun Schwierigkeiten eine passende Wohnung zu finden,weil kein Vermieter an einen Harz 4 Empfänger vermieten möchte.Wir die Eltern haben auch immer eine Bürgschaft angeboten ohne Erfolg, Nun meine Frage können wir eine Wohnung anmieten und sie dann an unseren Sohn untervermieten.Würde das Jobcenter die Miete übernehmen ?
2 Antworten
nicht gerne, sie machen meist erst streß, aber sie müssen es tun
wenn ihr nicht mehr unterhaltspflichtig seid, seid ihr als eltern, wie jeder andere dritte
wenn ihr ein miethaus habt, könnt ihr ihm sogar eine wohnung normal vermieten und das amt müsste die tagen, wenn sie nicht zu groß ist, etc
ja, dachte ich mir schon, dann seid ihr völlig, wie jeder außenstehende
was sie erlauben/bezahlen, wenn bei herrn xy oder gesellschaft z gmbh wohnt, müssen sie es auch bei euch tun
also es wird nur geprüft, ob sie das allgemein zahlen, dass ihr die eltern seid, spielt keine rolle
wenn sie es zahlen, wenn er bei herrn meyer wohnt, dann auch bei euch
Habe vielen Dank für deine Auskunft ,dann werden wir es auf diesen Weg versuchen.
Glaub nicht, dass das funktioniert.
Er kann aber den Vermietern anbieten, dass die Miete direkt vom JC an sie überwiesen wird.
Unser Sohn ist 26 und daher sind wir nicht unterhaltspflichtig.