Unterschrift Bein Übergabeprotokoll widerrufen?

8 Antworten

Ein Übergabeprotokoll hat die Funktion wie ein Vertrag. Der Widerruf einer Unterschrift ist nicht möglich. Aber - der Vermieter muss die Verwendung der Kaution nachweisen. Darauf kann dein Freund bestehen. Es kann nicht sein, dass der Vermieter dem Nachmieter die 600€ schenkt oder sich in die Tasche steckt.

Zunächst mal ist ein Widerrufsrecht nicht die Regel sondern die Ausnahme. Im Fall eines Übergabeprotokolles gibt es kein Widerrufsrecht. 

Dein Freund hat sich mit dem Abzug von 600 € einverstanden erklärt und muss nun damit leben, dass ihm bei der Auszahlung 600 € von der Kaution abgezogen werden. 

Der Betrag von 600 € ist ein Haufen Geld, das ist schon richtig. Aber wenn du einen Handwerker kommen lässt und der nimmt sich die Wohnung vor, sind ganz schnell ein paar Hunderter weg. Besonders ärgerlich ist das dann, wenn sich im Nachhinein noch herausstellt, dass die Vertragsklausel der Schönheitsreparaturen als AGB unwirksam ist und der Mieter hätte gar nicht streichen müssen. 

Eine Unterschrift kann man nicht widerrufen. DAs geht nur in Ausnahmefällen, z.B bei onlineverträgen und HAustürgeschäften. Aber die Übergabe macht der frühere mieter mit dem vermieter. Was hat der neue Mieter dabei zu suchen?


Die Funktion eines Übergabeprotokolls ist eigentlich nur die Feststellung von Tatsachen, also wie ist der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe, wie lauten die Zählerstände und vielleicht noch, welche Schlüssel wurden wem in die Hand gedrückt.

Auf dem Übergabeprotokoll können im Grunde alle unterschreiben, die zum Zeitpunkt der Übergabe zugegen sind und Zeugen der Veranstaltung sind.

Die Funktion eines Übergabeprotokolls ist es nicht, vertragliche Vereinbarungen über weitere Zahlungen, Schadensbeseitigungen und Verantwortlichkeit für Schönheitsreparaturen festzulegen, die womöglich auch noch in Unkenntnis der zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen oder Gesetze in einem Augenblick getroffen werden, der meistens unter einem Druck steht.

Wenn die genaue Prüfung des Mietvertrags ergibt, dass ihr gar nicht zuständig seid für das Streichen der Decken, könnt ihr die Unterschrift unter die Vereinbarung als gegenstandslos betrachten, zumal sie zwischen Euch und den Nachmietern getroffen wurde, mit denen ihr in gar keiner vertraglichen Beziehung steht. Ihr seid ausschließlich gegenüber dem Vermieter verantwortlich und diesem gegenüber habt ihr schließlich nichts zugesagt.

Vorschlag: Geht zu einem Rechtsanwalt und lasst Euch beraten. Falls ihr zuständig seid für das Streichen der Decken, bittet den Vermieter und Nachmieter um die Gelegenheit, das noch selbst zu machen. Wenn das nicht mehr geht, bittet um Nachweis der Kosten, die dafür entstanden sind. Farbe, Pinsel, Abdeckmaterial, evtl. Tapeten, Kleister und Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden, sofern kein Maler das gemacht hat, nur zu einem eher niedrigen Stundensatz zwischen 10 und 20 €.

Somit könnt ihr von den 600 € vielleicht sogar noch was retten. Wurde aber ein Maler beauftragt, dürften die 600 € sowieso weg sein. Also gut abwägen.

"Nun meinte der Vermieter das es am einfachsten wäre sich mit dem neuen Mieter zu einigen°

Und genau das war falsch.  Vertragspartner ist der Vermieter und nicht der Nachmieter. Der kann verlangen was er will. Der Vermieter muss sich an den Mietvertrag halten. Wenn dort Klauseln drinstehn die unwirksam sind, hat er Pech gehabt. Ihr bräuchtet möglicherweise gar nix tun.