Unterschriebenen Mietvertrag ungültig machen?
Hallo, ich habe vor ca. einer Woche einen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter hat diesen noch nicht unterschrieben, wollte sich jetzt Montag mit mir treffen und von mir noch meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Bestätigung des alten Vermieters das ich immer bezahlt habe :) und die Personalausweiskopie. Nun habe ich aber ein Problem ich habe jetzt ne andere Wohnung gefunden und möchte diese lieber haben und bin mir mit diesem Vermieter mundlich fast schon einig. Was soll ich jetzt tun? Was soll ich zu dem ersten jetzt sagen? Keine Gehaltsabrechnungen mitnehmen?
16 Antworten
Hallo, ich habe vor ca. einer Woche einen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter hat diesen noch nicht unterschrieben
Sicher?
Wenn er Dein unterschriebenes Exemplar hat kann er noch flux seine Unterschrift drunter setzen.
Dann kannst Du den Vertrag nicht mehr "ungültig" machen. Nur noch kündigen oder auf die Kulanz des Vermieters hoffen.
Hast Du aber beide oder ein, vom Vermieter noch nicht unterschriebene, Exemplare in der Hand ruf an und sag das es Dir Leid tut aber Du kannst Die Wohnung doch nicht mieten.
Was soll ich jetzt tun? Was soll ich zu dem ersten jetzt sagen? Keine Gehaltsabrechnungen mitnehmen?
Ganz ein auf frech machen und ihm sagen, dass er die Gehaltsabrechnungen nicht zu sehen bekommt, weil ihn das nichts angeht, dan wird er wohl den M;ietvertrag nicht abschließen wollen.
Wenn der Mietvertrag noch in Deinen Händen ist, dann würde ich ihn auch nicht dem Vermieter geben.
Hat der Vermieter den Mietvertrag, solltest Du zusehen, dass Du ihn ausgehändigst bekommst oder er ihn vor Deinen Augen zereißt, sonst könnte er nachträglich unterschreiben und Du darfst dann schön zahlen.
MfG
Johnny
Erst wenn es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung gekommen ist, ist der Vertrag gültig. Da er dir noch Auflagen erteilt hat, kam es bisher eben noch gar nicht zum Vertrag.
Ruf ihn an und sag dass du ein anderes Angebot hast
Natürlich keine Gehaltsabrechnungen mitnehmen (was für'ne Frage). Du hast doch keine Absicht mehr, die Wohnung zu mieten.
Du musst dem anderen Vermieter absagen und darfst ihm den unterschriebenen Mietvertrag natürlich nicht aushändigen.