Unterschriebene und eingescannter Vetrag, gültig?

2 Antworten

Grundsätzlich muss ein Mietvertrag nicht schriftlich erfolgen (es sei denn er wäre befristet!). Es hilft aber, dass die Verabredungen in Schriftform oder in diesem Fall auch als Mailanhang vorhanden sind. Dein Vermieter sollte aber natürlich einverstanden mit Deinem Vorgehen sein.

Ist denn der Vermieter so weit weg, dass man den Vertrag nicht persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen kann?