Unterschied Zulassung / Betriebserlaubnis

3 Antworten

Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist seit Novellierung des Zulassungsrechts durch Erlass der Fahrzeugzulassungsverordnung nicht mehr Bestandteil der Zulassung. Deshalb erfolgt die Erteilung der Betriebserlaubnis auch nicht mehr durch Aushändigung der Zulassungsbescheinigung, sondern sie muss vorher erteilt sein. Die Zulassung erfolgt nämlich auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer EG- Typgenehmigung oder einer Betriebserlaubnis durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.

Früher wurde also die Betriebserlaubnis mit der Zulassung verknüpft/erteilt, heute muss erst eine Genehmigung vorliegen, damit das Fahrzeug zugelassen werden kann.

Ganz einfach ausgedrückt, die Betriebserlaubnis ist die Bestätigung, dass das Fahrzeug sich in einem Zustand befindet, in dem es zugelassen werden darf. Die Zulassung ist dann die Bestätigung, dass es zugelassen wurde (und versichert ist)

Die (allgemeine) Betriebserlaubnis gilt für ein spezifiziertes Fahrzeug.

Die Zulassung hingegen bedingt die Betriebserlaubnis und wird auf deinen Namen ausgestellt.