Unterschied öffentliche Straße und Privatstaße

6 Antworten

Jede Straße die gebaut wird, also auch Autobahnen, ist eine Privatstraße. Um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, muss sie öffentlich gewidmet werden. Nur dann hat die Öffentlichkeit das Recht die Straße zu nutzen. Nach der Widmung muss die Straße noch eine Indienststellung erfahren damit sie auch befahren werden kann. Eine Privatstraße ist privates Eigentum und darf nur von den Eigentümern und mit deren Bewilligung genannten Personen benutzt werden. Nur wenn die Hinweise wie es gilt die StVO mit einem Schild angezeigt werden, gilt auch diese. Ist es nicht angezeigt hat die StVO kein Recht in dieser Straße. Polizeikontrollen im Verkehrsrecht finden in dieser Straße nicht statt. Rettungsfahrzeuge können diese Straße nicht benutzen.

"...Rettungsfahrzeuge können diese Straße nicht benutzen."

Soll das heißen dass ein Rettungsfahrzeug im Einsatz einen Umweg fahren müsste, weil der Eigentümer der Privatstraße was dagegen haben könnte?

Bei einem Rettungsfahrzeug im Einsatz geht es oft um Minuten! Kann man den Eigentümer einer Privatstraße dann nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangen, wenn er sich quer stellt?

Wenn es sich um eine Privatstraße zu einem abgelegenen Hof handelt, zu dem eben nur diese Straße führt, darf dann ein Rettungsdienst von der Einwilligung des Eigentümers ausgehen oder müssen sie erst umständlich nachfragen?

"Wir wären ja gerne ganz hin gefahren um zu löschen. Aber es war eine Privatstraße! Da mussten wir also erst mal einen halben Kilometer Schlauch auslegen. Bis wir so viel zusammen hatten war das Haus aber schon abgebrannt." ;-P

Die StVO gilt grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum.

Hierzu zählen sowohl die dem Verkehrsraum gewidmeten Straßen, als auch der tatsächlich öffentliche Verkehrsraum. Das sind alle Straßen, Wege und Plätze, die von den Verkehrsteilnehmern genutzt werden können.

Dazu zählen z. Bsp. Tankstellen, Parkplätze, zufahrten etc.

Nur wenn der Eigentümer dafür sorgt (z.Bsp. durch eine Beschrankung), dass nicht Jedermann die Verkehrsfläche nutzen kann, gilt die StVO nicht.

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Die Beschilderung "Hier gilt die StVO" hat rechtlich keine Bedeutung. Sie ist lediglich ein Hinweis.

Moin Moin - öffentliche Straßen sind alle die, welche durch Widmung oder stillschweigende Duldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, bsp. Zufahrtstraße zum Betrieb oder Tankstellengelände - dies nennt sich dann tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum. Hat der Besitzer einer Straße dafür gesorgt, dass hier lediglich ein ausgewählter Personenkreis die Straße befahren darf (beispielsweise durch Schranke oder ähnlichem) dann ist dies kein öffentlicher = privater Verkehrsraum. Somit sollte es sich bei Deiner Straße um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handeln, wo die Gemeinde als Eigentümer für die Unterhaltung verantwortlich ist. Da dies aber auch irgendwo in Euren Verträgen drinsteht, ist die Gemeinde im Zugzwang. Möglicher Weise müsst Ihr Euch als Grundstückseigentümer am Straßenausbau beteiligen.

Also Instandhaltung und Erneuerung gehen denk ich schon zu den Lasten der Nutzer, das leuchte ein. Eigentümer ist leider nicht die Gemeinde, sondern noch die Baugenossenschaft. Die Gemeinde will die Straße nicht und die Baugenossenschaft will sie los werden.

Auf einer privaten gilt nicht unbedingt die StVO. Und der Eigner bestimmt, wer sie befahren darf.

Danke

Doch, die StVO gilt unter Umständen auch auf Privatstraßen. Das ist dann der Fall, wenn diese ohne Probleme für Verkehrsteinehmer zugänglich sind, also beispielsweise keinem geschlossene Schranke vorhanden ist, die sich auch nicht für jeden öffnet.

Hallo, danke für die Ausführungen. Ich frage deshalb, weil ich in einem Haus wohne, dessen Eigentümer ich bin. Seit über 20 Jahren gehört die Straße zu den Grundstücken ( insgesamt 8) einer Baugenossenschaft. Nun ist die Straße in die Jahre gekommen und man will diese uns schenken. Nun wurde damals bei Unterzeichnung des Kaufvertrages ein Passus eingefügt, wonach die Gemeinde die Straße übernehmen sollte, was nicht geschah. In unserer kleinen Straße fahren Müllwägen, Schneeräumdienst im Winter, stehen 2 Verkehrsschilder und laufen viele Leute durch. Nun suchen wir Eigentümer nach guten! Argumenten, da wir eine Straße in marodem Zustand nicht gerne geschenkt bekommen möchten, und dann noch Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Wäre die Straße in einem Top-Zustand, dann wäre das alles kein Problem.

Privatstraßen gehören dem Anwohner, öffentlich der Stadt, soweit ich weiß. Lg