Untermietvertrag auf Englisch - in D gültig?

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Das ist eigentlich keine Sprachfrage, sondern eine Rechtsfrage. Entscheidend ist, wo der Gerichtsstand ist. Ist der Gerichtsstand Deutschland, so gilt für den Vertrag deutsches Recht, auch wenn er in englischer Srache verfasst ist. Allerdings kann aufgrund der Unterschiede in den Rechtssystemen und somit der Bedeutung der Begriffe der Teufel im Detail stecken. Das Beste wäre, sich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche machen zu lassen, die ist dann zusammen mit dem Original ein "gerichtsfestes" Dokument (googeln mit Justiz, Dolmetscher, da kommt man direkt zu den vereidigten Urkunden-Übersetzern ).

Danke für den Stern :)

ja, der darf in jeder sprache sein, sofern garantiert ist, dass beide diese sprache können.

Die Sprache in der ein Vertrag verfasst ist ist erst mal egal.