Unterhaltszahlungen in bar um pfändungsgrenze zu umgehen?

2 Antworten

Zunächstmal ist hier zu unterscheiden wer Anspruch auf den Unterhalt hat und was gepfändet werden darf. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt. Kinder sind, auch wenn sie nicht geschäftsfähig sind, eigenständige natürliche Personen. Anspruch auf den Kindesunterhalt hat das Kind und NICHT die Mutter. Der Kindesunterhalt wird dabei vom betreuenden Elternteil (gesetzlichen Vertreter) verwaltet, da das minderjährige Kind nicht geschäftsfähig ist.

Grundsätzlich empfielt es sich, das wenn ein Elternteil Pfändungen auf den Konto hat, für das Kind ein eigenen Konto zu eröffnen. Das Konto des Kindes kann nämlich nur von den Gläubigern des Kindes gepfändet werden. Als Sorgeberechtigte können sie vom Unterhaltsschlunder verlangen, das das Geld auf das Konto des Kindes gezahlt wird. Auch Barzahlungen wären natürlich möglich.

Ferner ist zu beachten, das sich der Pfändungsfreibetrag durch das Kind erhöht. Dies muß bei einen P-Konto beantragt werden, passiert also nicht automatisch.

Bei Kindergeld sieht es schwieriger aus, das dieses zur Hälfte den betreuenden Elternteil zusteht.

Hallo, musst Du bitte etwas genauer beschreiben. Wenn eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber vorliegt, dann wird von Deinem Nettolohn nach den Tabellen gepfändet: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/die-neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2013/ Wenn bei Deinem Konto gepfändet wird - dann beantrage ein P-Konto und lass hier die Pfändungsfreigrenzen auch eintagen (darum mußt Du Dich selbst kümmern). Ohne genauere Informationen welche Pfändung vorliegt und was Du verdienst kann man Deine Frage aber nicht genau beantworten. Das aber der Vater Unterhalt zahlen muss und in welcher Höhe ist aber normal bekannt. Denke also jetzt mal das das nichts bringt - ist aber über die Pfändungsfreigrenzen geregelt - also wie rechnest Du und was liegt für eine Pfändung vor?

Hey erstmal danke für deine antwort... es geht darum das ich in die privatinsolvenz gehe... ein P-Konto habe ich schon. So wie es aussieht habe ich einen Pfändungsfreibetrag von etwas über 1600 Euro. Mit viel glück kann ich demnächst einen Job kriegen bei dem ich netto ca 1500 Euro verdiene. wenn dann Kindergeld und Unterhalt dazu kommt liege ich bei ca 1900 Euro. Und ich dachte jetzt, wenn ich den Unterhalt bar kriege, das ich dann ja unter der Pfändungsgrenze liege und ich nichts in die Insolvenz bezahlen muss ;-)

@littlenell

Hallo, also wenn Du in die Insolvenz gehst, dann hast Du hier auch einen RA der dich ganz genau beraten kann. Und das solltest Du auch in Anspruch nehmen. Ich kann Dir nur mein Wissen dazu schreiben (aber ich bin kein Rechtsanwalt!). Im Insolvenzjahr wird geprüft was Du für Schulden hast (und hier solltest Du ganz genau darauf achten das Du wirklich alle angibst) und was Du für Vermögen hast. Danach folgt die Wohlverhaltensphase und da wird gepfändet was lt. Tabellen möglich ist. Und hier ist für Dich wichtig das Du keine neuen Schulden machst. Nach der Wohlverhaltensphase wird über die Restschuldbefreiung entschieden. Wenn alles glatt läuft hast Du dann keine Schulden mehr. Konkret kann Dir denke ich Deine Fragen nur Dein RA beantworten.