Unterhaltsnachzahlung, Hartz4
Hallo.
Meine Mutter bezieht Hartz4 , ich wohne bei ihr und gehe noch zur Schule.
Nun ist es so,dass mein Erzeuger 2jahre lang keinen Unterhalt bezahlt hat , diesen wollen wir nun auf Unterhalt verklagen und auch Rückwirkend für die letzten 2 jahre fordern.
Die Summe beträgt um die 7200euro.
Wir wollen umziehen ( mit ihrem lebensgefährten zusammen) und bekommen dann kein Geld mehr von der Arge.
Wie verhält sich das denn, wenn wir das Geld rückwirkend bekommen?
Geht das KOMPLETT an die Arge?!
Weil die Arge in den 2 Jahren nur 2100euro insgesamt für mich bezahlt hat (monatl. 90euro zuzüglich Kindergeld) und ich ja einen Unterhaltsanspruch von 305 euro hab.
Wie verhält sich das mit dieser Differenz ? Darf ich diese 5000euro behalten?
4 Antworten
Ich glaube Unterhalt hat wenig mit Arge zu tun...Es ist ein eigener Anspruch, entstanden aus der Scheidung, die der geschiedenen Person und deren Familie zusteht. Es KANN aber sein, dass Arge wie du schon sagst, die Differenz zwischen dem Unterhaltsbetrag und dem Arbeitslosengeld berechnet...Aber das Geld kann/darf Arge ohne die Bestätigung des Familiengerichts nicht behalten.

Wenn ich dich also richtig verstanden habe, dürfte die Arge diese 5000euro behalten OBWOHL diese für mich nur 2100 euro bezahlt hat?

Ohne Familiengericht kriegen die gar nichts, mach dir damit keine Angst. Auch wenn sie 2100€ von DIR fordern, ist es immer noch das Geld des Unterhaltsanspruchs und nicht dein eigener Verdienst, welches sie nur mit der Genehmigung des Familiengerichts zurückkriegen können.

also NUR die 2100euro oder?
dann bin cih ja beruhigt. Danke!!

...ich kann mir die Angst vor dem System vorstellen, die leider aus Geldmangel und vorsätzlicher Unterdrückung der Empfänger durch das Gesetz entsteht. Es ist wirklich schade, was man mit uns macht...vor allem mit unserer Zukunft.
Tipp: Egal bei welcher Angelegenheit und in welcher schwierigen Lage du sein sollst...DU hast immer RECHT und du MUSST dein Recht mit allen Mitteln schützen, Auch wenn du kein Recht hast, musst du Recht haben um morgen ruhig aufzustehen und deinen Kindern diesen Satz beizubringen :)
Viel Erfolg und alles Gute!

Nein.Die Arge darf NIX behalten, wenn das Familiengericht nichts entscheidet. Anders gesagt: Die Arge hat mit dem Unterhalt nichts zu tun, außer eine einfache Differenzial-Rechnung für eigene statistische Maßnahmen zu berechnen. Alles was darüber hinaus geht, kann widersprochen und dem Familiengericht vorgelegt werden. Habt keine Angst vor irgendwelchen Briefen oder "Mahnungen". Sucht lieber einen Anwalt, wenn dies der Fall wird.

Ja unsere Anwältin wird eh eingeschalten weil mein Erzeuger der meinung ist " ich zahl doch jetz auch nix also wieso soll ich zahlen" .
Bin grad nen bisschen schwer von Begriff lach Also dürfen die nur das zurück bekommen,was die für mich bezahlt haben oder ? Also die 90euro monatlich ( sprich 2100euro für die letzten 24monate)
hab ja irgendwie Angst das die die 5000€ die mir eigentlich noch zustehen würden, dann auch kriegen wollen bzw sogar kriegen =D
Ich glaube Unterhalt hat wenig mit Arge zu tun...
da in der Frage folgendes steht;
Meine Mutter bezieht Hartz4 , ich wohne bei ihr und gehe noch zur Schule
ist davon auszugehen, dass hier Mutter u. Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Sehr wohl findet das vom Kindesvater gezahlte Unterhaltsgeld Berücksichtigung.

Es gibt Familienunterhalt und Kindesunterhalt (in den seltenen Fällen auch Trennungsunterhalt). Hier ist darauf zu achten wie viel Geld DAS KIND bekommt, da es um die Differenz der geleisteten Leistungen seitens Arge handelt. Und ohne Familiengericht gibt es im Unterhaltsrecht keine (ganz wenige) Ansprüche, die die Institutionen (von mir aus auch Körperschaften) geltend machen können. Deshalb von der Basis aus hat Unterhalt nichts mit Arge zu tun!
doch unterhalt hat sehr wohl was mit arge zu tun. das kind bestreitet damit seinen unterhalt, somit ist es einkommen und wird als solches abgezogen ohne freibeträge, genauso wie kindergeld. davon zu bestreiten sind mietanteil und regelsatz. beides wird dem gegengerechnet.
Wenn die Nachzahlung noch während des Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten Gesetzbuch (SGB II) gezahlt wird, rechnet das Jobcenter den Betrag an.
Kommt allerdings die Nachzahlung erst, nach eurem Umzug bzw. dem Rausfall aus dem Leistungsbezug, wird nichts angerechnet.
Du meinst wenn du erst keinen Unterhalt einklagst und von HartzIV lebst. Und dann doch noch klagst darfst du beides behalten. Super Idee Ein Teil deines HarzIV war Unterhaltsvorschuss, das sich das Amt vom Vater wiederholt. Der wird kaum doppel zahlen
unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden, sondern erst mit dem tag der inverzugsetzung. selbst wenn du unterhalt bekommen würdest, dann würde dies mit deinen bedarfen rückwirkend verrechnet werden und mit denen deiner mutter.

Ist ja nicht das erste mal , dass Unterhalt vereinbart wurde... Ich habe kommentare wie " Ich zahl doch jetz auch nicht also wieso soll ich zahlen" bekommen usw .

Und ich habe ja schon einmal unterhalt von meinem Erzeuger bekommen
das ist uninteressant. du wirst aber keine nachforderung von unterhalt stellen können. das ding ist verjährt und durch. du hast ohne unterhalt überlebt und hast jetzt keinen anspruch mehr. vielleicht überdenkst du mal deine einstellung. es ist dein vater. oder sagst du zu deiner mutter austrägerin oder saugmaschine oder was auch immer sie war

hat schon seine gründe wieso es mein Erzeuger ist und nicht mein Vater^^

Meine Mutter hat mir nichts angetan sondern mein Erzeuger^^ aber das tut hier auch nichts zur Sache