Unterhalt bei Ehebruch?

14 Antworten

Vielleicht hilft Dir das ja weiter:

Seit der Gesetzesänderung 2008 ist die Aufnahme einer sogenannten verfestigten Lebensbeziehung als besonderer gesetzlicher Grund der Beendigung der Unterhaltsverpflichtung ausdrücklich in § 1579 Nr. 2 BGB erfasst. Tatsächlich erweist sich diese Fallgestaltung in der Praxis sogar als die häufigste, wenn es darum geht, Unterhaltszahlungen zu beenden.

Die Gretchenfrage war und ist daher, ab wann von einer solchen verfestigten Lebensbeziehung gesprochen werden kann. Du bist beweispflichtig.

Wie Munga01 schon sagte gibt es kein Schuldprinzip bei Scheidungen.

Abgesehen davon, du hast im März herausgefunden, dass sie untreu war, bist 3 Monate später geschieden worden und JETZT fällt dir ein, dass du die Untreue nutzen willst um den Unterhalt anzufechten? Wäre das nicht innerhalb des Scheidungsverfahrens cleverer gewesen?

Ungeachtet dessen sollte dir ein Anwalt besser Auskunft geben können als eine Laiencommunity

Das ganze klingt nach einem Ex-Mann, der sich an seiner Ex-Frau noch rächen will. Gekränkter Stolz nennt man so etwas. Auch Frauen dürfen fremd gehen, warum also nur die Männer. Keiner kennt die Gründe eurer Scheidung, interessiert auch niemanden. Also lass es dabei, denn ihr habt noch ein gemeinsames Kinder, dafür solltest Du Dich stark machen. Also lass die Vergangenheit ruhen.

Kindesunterhalt ist grundlegend nicht " abtretbar " , bzw. rechtlich nicht ausschliessbar, wenn es gerichtlich keine entsprechenden Feststellungsverfahren dahingehend gibt, dass eine Vaterschaft erfolgreich angefochten wird, weil das Kind ggf. in nachgehender Feststellung nicht Dein leibliches Kind sein sollte.

Nachehelicher Unterhalt kann auch nicht so einfach gekürzt, bzw. nicht gänzlich gestrichen werden, wenn es dazu keine gesetzlich anerkennbaren Gründe gibt.

Mehr dazu ( mögliche Gründe ) findest Du hier unter dem Punkt " nachehelicher Unterhalt " ab Absatz 06 :

https://www.scheidung.de/nachehelicher-unterhalt.html

Sollte es in Deinem Fall tatsächlich rechtlich anerkennbare Gründe für Kürzung , oder gar teilweiser Aussetzung derzeitiger Unterhaltspflichten ( siehe Beispielgründe im Link ) geben, könntest Du ( je nach Beweisbarkeit ) rückwirkend zum Eintritt des Falls rechtswidrigen Erhalts von Unterhaltsanteilen versuchen, entsprechenden Schadenersatz einzuklagen.

Das Verschuldungsprinzip wurde bereits vor langen abgeschafft.

Das einzige was du versuchen könntest, falls du damals Trennungsunterhalt entrichtet hast, diesen zurückzuerlangen. Gegen die Unterhaltszahlungen kannst du nichts machen.