Unterhalt an Jobcenter zurückzahlen?

3 Antworten

Du bist für die Kinder unterhaltspflichtig im Rahmen Deiner "Leistungsfähigkeit".

Als Erwerbstätiger hättest Du gegenüber minderjährigen Kindern einen "Selbstbehalt" von derzeit 1000 Euro, als Erwerbsloser von derzeit 800 Euro.
Als ALG II- Bezieher wärst Du demnach vermutlich nicht "leistungsfähig".

Der betreuende Elternteil der Kinder (Mutter?), könnte für die Kinder wegen des fehlenden Unterhalts dann entweder Unterhaltsvorschuss beantragen (Kinder unter 12) oder ggf. ALGII...
Dieses müsstest Du nicht zurückzahlen, wenn du Deine fehlende Leistungsfähigkeit entsprechend nachgewiesen hast und auch Deinerseits kein Verstoß gegen Deine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" vorliegt...
(Sollte ein Unterhaltstitel bestehen, müsstest Du diesen aber erst abändern lassen, um dann tatsächlich nicht zahlen zu müssen...).

Wenn Du einen "Zuschuss" für die Betreuung der Kinder im Rahmen Deines Umgangsrechts (Besuche) erhältst, musst du diesen auch nicht zurückzahlen....

Soweit ich weiß muss man es zurückzahlen ja. Wie viel man zahlen muss ist glaube ich überall unterschiedlich kannst aber mal auf der Düsseldorfer-Tabelle schauen (einfach googeln) hoffe könnte ein wenig helfen. LG

muss man das dann wieder zurückzahlen, oder wird das als Einmalzahlung berechnet???

Erfrage beim Jobcenter die Verjährungsfrist, denn die sind ab 3 Jahre bis.. XXX