Bekomme ich Unterhalt vom Jugendamt weil Mann in die JVA muss?

4 Antworten

wenn der Leistungsverpflichtete mindestens 6 Monate einsitzt, dann steht einem (dir nach der Geburt) Unterhaltsvorschuss zu. Du bist eh verpflichtet, diesen zu beantragen, weil UV ein vorrangiger Anspruch ist.

Das Geld wird dir aber auf deinen Alg2 Bedarf angerechnet und in Abzug gebracht, daher bekommst du dadurch nicht mehr Geld. Mit der Geburt des Kindes bekommst du ja auch fuer das Kind einen Bedarfssatz vom Amt dazu und ggf auch einen Alleinerziehendenzuschlag.

Das Jobcenter gibt Auskunft ...da ihr offenbar eh schon dort seid - ändert sich was ...sein Regelsatz wird rausgerechnet...

Wenn das Baby da ist - gibts dafür dann entsprechend mehr.

Unterm Strich aber wirst Du mit Baby weniger haben, als nun mit Deinem Kerl

Unterhaltsvorschuss würde in voller Höhe auf das ALG II angerechnet. Ein Wahlrecht hast Du aber sowieso nicht - wenn das Jobcenter der Meinung ist, dass Du einen Anspruch hast, bist Du verpflichtet, es auch zu beantragen (oder Du musst damit leben, dass so getan wird, als wenn Du es bekommen würdest).

Unterhaltsvorschuss kann immer dann gewährt werden, wenn einen Elternteil eine Verpflichtung zum Barunterhalt trifft und er nicht zahlungsfähig ist. Dies ist hier vermutlich der Fall. Aber Achtung: Das in der JVA verdiente Geld unterliegt keinem Pfändungsschutz. Er muss also auch sein Hausgeld dann an das Jugendamt abführen.

Achnee ! Vor 4 Tagen war es noch 1 Jahr...gab's Nachschlag ?

1 jahr und knapp 4 monate sind es, aufgerundet 1.5 jahre..
Da steht ya auch ca 1.5 Jahre :)