Unsicherheit bei Betriebskostenabrechnung. Was kann ich tun?

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Gewerbe und Wohneinheiten in einer Immobilie - Nebenkosten

Hier sollte ein Vorwegabzug bei den gewerblichen Mietern geprüft werden - das muß individuell anhand jeder einzelnen Position geprüft werden.

Grundsätzlich können die privaten Mieter dies verlangen, wenn sie bei den Nebenkosten unangemessen benachteiligt werden.

Man kann davon ausgehen, daß die Mehrbelastung mind. ca. 10% - 15% betragen sollte.

Hier sollte individueller fachkundiger Rat eingeholt werden (Mietervereine, Beratungsstellen, Rechtsanwalt).

Ggf. könnten sich alle Beteiligten zusammensetzen und gemeinsam einen angemessenen Verteilschlüssel oder Vorwegabzug vereinbaren, sofern der Vermieter kooperativ ist.

Zunächst muß die NK-Abrechnung aber bezahlt werden; man kann einzelnen Punkten widersprechen und die Zahlung hier ggf. unter Vorbehalt leisten oder sie zunächst zurückhalten. Die unstrittigen Kosten müssen aber auf jeden fall gezahlt werden.

Die Bezeichnung "Geschäftshaus" wäre irreführend, weil dann nicht privater Wohnraum vermietet werden dürfte. Vermutlich wird es wohl eine Kombination von Wohnen und Gewerbe ausweisen. Nachfrage beim Bauamt ist zu empfehlen.