unsere Tochter verklagt uns auf Unterhalt ?

7 Antworten

Ab ihrem 18. Geburtstag ist die Tochter in erster Linie selbst verantwortlich für ihren eigenen Lebensunterhalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat sie dann aber auch noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern (wenn sie noch zur Schule geht oder sich in ihrer ersten Ausbildung befindet und dabei nur sehr wenig verdient...).

Diesen Anspruch muss sie den Eltern dann aber erst einmal nachweisen - und erst dann kann sie möglichen Unterhalt berechnen (lassen) und einfordern.

Es ihr Recht, einen Anwalt damit zu beauftragen, wenn sie sich nicht selbst mit den Eltern auseinandersetzen will. Die Kosten dafür muss sie selbst tragen.

Sollte der Anwalt im Auftrag der Tochter einen "Unterhaltstitel" erwirken, müssen die Eltern den darin festgelegten Unterhalt zahlen.

unsere Tochter verklagt uns auf Unterhalt ?


Nur, wenn die Eltern die Zahlung von tituliertem Unterhalt verweigern... oder dem Anwalt die zur "Anspruchs-Feststellung" notwendigen Unterlagen nachweislich verwehren, könnte es zu einer entsprechenden Klage führen, deren Kosten dann zu lasten des "Verlierers dieses Verfahrens" gingen.....

wenn sie über 18 Jahre alt ist, hat sie Barunterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Anrechnen lassen muss sie sich die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld, das ihr seit Vollendung des 18. Lebensjahres zusteht.

ABER: wenn sie noch zu Hause wohnt, muss sie dann von dem von euch eingeforderten Geld auch die Kosten tragen sprich anteilige Miete/Strom/Gas/Wasser/ Lebensmittel etc. Da könnt ihr euch am Mietspiegel euerer Wohngegend orientieren Quadratmeterpreis mal Zimmergröße = Kaltmiete plus umgelegt auf alle Familienangehörigen im Haushalt bzw. auf die Zimmergröße die Nebenkosten. sie wird sich wundern, was sie dann an euch zahlen muss.

Was ist passiert, dass sie euch verklagt? Nehmt ihr ihr die Ausbildungsvergütung weg?  ;-)

Sie bekommt ja keine ausbildungsvergütung . Was passiert ist ? Das glaubt keiner ....das Theater fing an weil sie keine Körner im Salat hatte .... Unglaublich aber wahr ... Das war Mitte Februar . Es gab solch einen Streit wo ein Wort das andere ergab . Jetzt möchte sich noch meine Mutter mit ein und alles eskalierte . Von meiner Tochter würde ich mit Worten benannt die man nicht schreiben kann da sie unter der Gürtellinie sind . Sie hatte gerade so den Hauptschulabschluss geschafft und musste den Msa nachmachen. Jetzt sagt sie was sie schon alles erreicht hat und was hast du erreicht ? Du gehst ja nur 5 Stunden arbeiten . Unfassbar . Hat aber immer gut gelebt davon 😓

@Alexandria06

Sie soll erst mal schaffen, was du geschafft hast, dann kann sie aus ihrem Glashaus mit Steinen werfen.

Bist du mit ihr allein? was ist mit ihrem Vater?

Wir wohnten bis dahin alle zusammen . Ihn hat sie genauso betitelt und mit Worten beleidigt . Aber das Geld hat sie immer genommen 😔

Wie alt ist sie? Ist sie in Ausbildung? Hat sie schon eine Berufsausbildung? Wie steht's um euer Finanzielles? Könnte sie bei euch Wohnen? ........ Es gibt einiges dass ihr zahlen müsstet, aber genau soviel, dass ihr NICHT zahlen müsst! Auf alle Fälle würde ich mir (wenn mein Kind mich auf Unterhalt Verklagen würde) einen Anwalt nehmen, zumindest eine Rechtsberatung einholen! Da es scheint, dass euer Verhältnis gestört ist (wegen der Klage), würde ich diesen Schritt gehen.

Solange sie zuhause wohnt und ihr Essen bekommt, seid ihr nicht zum Barunterhalt verpflichtet. Da kann sie klagen, wie sie will!

Nicht ganz, klagen kann sie. Recht bekommen wird sie auch- nur dann können die Eltern im Gegenzug Kosten für Wohnung und Essen von ihr fordern. Mit 18 steht einem Kind der Barunterhalt zu.

@sassenach4u

Natürlich kann sie klagen. Aber im Endeffekt wird für sie eine Nullrunde herauskommen.

@turnmami

Kommt drauf an, wenn die Eltern gut verdienen, ihr eigenes Einkommen gering ist, dann können die Eltern ihr keine utopischen Forderungen aufmachen für Kost und Logis, die müssen angemessen sein. Dann kann was übrig bleiben. eins bleibt sicher: ein Bruch, Misstrauen und das ist doch übel.

Ich würde ein solches meiner Kinder, würde es das tun, bitten auszuziehen, dann kann es mit dem Unterhalt sehen, was das Leben kostet. Über 18 muss man es nicht mehr zu Hause "pflegen"! Das wäre hart für mich- aber heilsam für ein anspruchsvolles Kind.

wenn du sagst sie Wohnt zuhause heißt das ihr alle wohnt zusammen ? 

Ja genau wir wohnen alle zusammen

@Alexandria06

Vorerst will ich dir sagen das wenn sie das ernst meint usw. ersetzt keine von den antworten hier einen rechtsanwalt. 1 warum sollte die unterhalt bekommen wenn sie eine kostenlose bleibe hat ? 2 verdient sie sich ihr taschengeld durch die ausbildung denn sie bezahlt ja für die "Normalen" dinge zuhause nichts  ?Oder? wobei selbst das den eltern zusteht da geld abzuknüpfen (wozu ich jedoch nciht rate wenn die situation sowieso angespannt ist) . wenn sie noch nicht mit einem anwalt darüber gesprochen hat würde ich mir da echt keine sorgen machen .

Lol. Was für Unterhalt will sie dann? Sie hat ein Dach über dem Kopf, sie hat zu essen, sie hat Kleidung. Was will sie da noch mehr? Der würde ich zeigen, wo der Maurer das Loch gelassen hat!

Sie hat sich meine Mutter als Verstärkung gesucht und sie meinte zu mir Ihr könnt jetzt zahlen . Dabei ist meine Mutter bei dem letzten Streit nicht ganz unschuldig .

@Alexandria06

Soll sie doch zu der ziehen. Am Barunterhalt kommt ihr nicht vorbei. Was bekommt sie als Ausbildungsvergütung?

Da ist sie jetzt auch hin . Sie bekommt kein Geld für die Ausbildung

Was sind das für Ausbildungen ohne Gehalt. Kenne nur Privatschulen. wenn sie selbstständig sein will müsste sie erstmal Geld Verdienen um ausziehen zukönnen. Sie hat Dach und Kost also keine Chance auf barunterhalt.

Es ist auch eine Privatschule