Unser Vermieter hat uns eine Kto.änderung mitgeteilt und Empfänger ist jetzt der Sohn. Darüber steht Eigentümerwechsel. Brauchen wir einen neuen Mietvertrag?

4 Antworten

Bei Eigentümerwechsel ist kein neuer Vertrag nötig.

Allerdings würde ich mich bei so einem "Zettel" überzeugen ob das seine Richtigkeit hat.

Normalerweise informiert der ehemalige Eigentümer/Vermieter darüber war ab wann neuer Eigentümer und somit neuer Vermieter ist.

Und 14 Tage später hatten wir den Zettel im Briefkasten.

Binnen 2 Wochen geht kein amtlich korrekter Eigentümerwechsel!

Dazu ist ein Notarvertrag und eine Grundbuchänderung nötig.

Das die Miete auf das Konto des Sohnes gehen soll mag ja noch in Ordnung sein. Nur das allein macht ihn nicht zum Vermieter.

Ich würde mich beim Vater, also dem Vermieter der als solcher im Vertrag steht, rückverischern und zusätzlich beim Grundbuchamt anfragen wer aktuell Eigentümer ist.

ist zur Zeit ein komisches Verhältnis hier....bekomme ich denn beim Grundbuchamt überhaupt Auskunft...

@paradies1953

Wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, sicher.

Nimm den Mietvertrag und "Zettel" mit.

Warum redest Du nicht einfach erst mal mit dem Vater, also dem bisherigen Vermieter? Frag ihn doch einfach, ob das seine Richtigkeit hat. Ihr müsst deswegen keinen neuen Mietvertrag machen, denn der neue Besitzer geht in alle Rechte und Pflichten des bisherigen ein.

Bevor du Geld auf ein anderes Konto überweist, musst du dich über die Richtigkeit dieser Sache informieren. Da würde ich beim Vermieter persönlich nachfragen. Vielleicht will der Sohn nur die Miete abzocken. Einen neuen Mietvertrag solltest du unter gar keinen Umständen machen. Der Sohn, falls es denn der Wahrheit entspricht, muss deinen Vertrag so übernehmen, wie er ist.

Zettel ist vom Vermieter unterschrieben....

@paradies1953

Das glaubst du? Vielleicht hat der Sohn die Unterschrift gefälscht. Das wäre nicht das erste Mal, wo sowas passiert. Wenn du die Miete auf das möglicherweise falsche Konto einzahlst, kann dein Vermieter dich belangen und dir eine weitere Mietzahlung abknöpfen. Ich würde das genau kontrollieren.

Hi,

du brauchst gar nichts unternehmen und dein Mietvertrag ist auch bei Eigentümerwechsel nach wie vor gültig.

Mir stellt sich die Frage ob er wirklich Eigentümer ist...vielleicht haben die das nur gemacht, damit sie uns offiziell zusammenstauchen können...

@paradies1953

Wenn du dir unsicher bist, kannst du den alten Eigentümer ja einfach anrufen und fragen, ob alles seine Richtigkeit hat.