Ungerechte Heizkostenabrechnung im 6Parteienhaus?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Abgerechnet wird nur nach Verbrauch.

Und da ist auch der Grund für die ungerechte, bzw. unrechtmäßige Abrechnung. In einem Haus mit 6 Parteien muss auf jeden Fall nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Das bedeutet, dass mindestens 30 % (max. 50 %) nach der Wohnfläche aufgeteilt werden müssen und der Rest nach Verbrauch.

Dabei muss dann auch der Eigentümer der nicht geheizten Wohnung kräftig mit zahlen.

Da bei Euch Röhrchen montiert sind, gehe ich davon aus, dass die Abrechnung von einer speziellen Firma gemacht wird. Die sollte sich eigentlich auskennen.

Wie ist es mit dem Warmwasser? Wird der Energiebedarf für Warmwasser separat ermittelt und ausgewiesen? Nicht dass das auch als Heizkosten und damit zu Euren Lasten berechnet wurde.

Also auf jeden Fall die Abrechnung unter Hinweis auf die Heizkostenverordnung beanstanden.

Die Röhrchen stimmen eh nie!

1. Dachgeschosswohnung sehr heißer Sommer und die Röhrchen verdampfen trotzdem. Ohne die Heizung benutzt zu haben:

Da es im DG eh immer viel wärmer ist als in den unten liegenden Wohnungen.


zB. Wir hatten eine Wohnung 138qm haben Umgerechnet jeden Monat knapp 120,- ( Heißwasser über Strom ) nur für die Heizung bezahlt. Baujahr 1973.

Jetzt haben wir ein Haus Freistehend. knapp 200qm, BJ 1903 ( nur DG isoliert ) und zahlen nur noch 95,- Inkl. Heißwasser! ( Haben aber auch 60cm dicke Wände)


Du kannst dieses bei gewissen Organisation wie Mieterbund, oder die Abrechnung selbst anfechten, Du hast Akteneinsicht , was wirklich verbraucht wurde. ( Gas / Öl )

... bitte was denn für Röhrchen? ... sind die nicht längst verboten worden, so zumindest unser Wärmeßdienst sogar mit Quellenangabe!

@schleudermaxe

Wir hatten die noch letztes Jahr in unserer Mietwohnung drin.

@schleudermaxe

wo finde ich diese Quellenangabe, dass die Röhrchen verboten sind??? Das wäre auf jeden Fall super!!! Denn wir befürchten, dass unser Vorschlag, die Röhrchen gegen digitale Messstationen auszutauschen, wahrscheinlich abgelehnt wird. Denn diese Idee hatten wir auch. Von einem Verbot haben wir jedoch bisher nichts gehört.

@waldigabi

... hier ein Beispiel:

Soweit die HeizkostenV auf Wohnräume Anwendung findet, muss die veraltete Ausstattung bis zum 01.01.2014 ausgetauscht sein. Andernfalls ist in 2014 keine ordnungsgemäße verbrauchsabhängige Erfassung i.S. der Rechtsvorschrift §5, §12(2) HeizkostenV möglich und daraus resultierend ein Kürzungsrecht seitens des Mieters i.S. des §12(1) HeizkostenV. Darüber hinaus liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

... es ist also eine WEG und somit hat der Verwalter zu verteilen nach HKVO und er hat keinen Spielraum. Die Hausgeldabrechnungen einfach nicht genehmigen  bzw. eben ein Beschlußanfechtungsverfahren androhen und auch durchsetzen, wenn die anderen rumzicken. Viel Glück, oder geht es um ein ausländisches Recht?

Nein, es geht nicht um ausländisches Recht. Wir befürchten nur, dass bei einer Änderung der Abrechnung nach Quatratmetern im Verhältnis 50:50 oder 30:70 die Mehrheit der Eigentümer dagegen stimmen, da nur die Dachgeschosswohnung von dieser imensen Nachzahlung betroffen ist und jeder ist sich ja am nächsten!!!

@waldigabi

... aber die gesetzlichen Vorgaben wurden doch durch die Gerichte immer wieder bestätigt und und somit hat eine WEG keine Chance. Rüge die Beschlußfassung als fehlerhaft und der Verwalter ist meist alleine fällig für die Kosten des Gerichtsverfahrens. Viel Glück.

Wieviel % der Heizkosten werden nach anteiliger Wohnfläche umgelegt? Was steht dazu im Mietvertrag?

es wird im Moment nur nach Verbrauch abgerechnet. Im nächsten Jahr soll nach anteiliger Mietfläche umgelegt werden. 50/50 oder 30/70. Wir hoffen, dass die anderen Eigentümer zustimmen.

Sich bei einer Mieterrechtsvereinigung kundig machen oder beim Verein für Konsumentenschutz.