Unfallprotokoll nicht korrekt
Frage: Bei einem Verkehrsunfall wurden nicht alle Zeugen durch die Polizei angehört, obwohl der Unfallverursacher anwesend war und die Polizisten darauf hingewiesen hat, (er selbst wurde nicht angehört, nur seine Personalien wurden aufgenommen). Aufgrund dieses Protokolls entstehen negative Folgen für einen Dritten. 1. Inwieweit besteht nun die Möglichkeit für den Unfallverursacher, die Tatsachen richtig zu stellen, bzw. wie sollte er nun vorgehen? 2. Besteht für ihn die Möglichkeit der Ineinsichtnahme in das Unfallprotokoll der Polizei? 3. Besteht diese Möglichkeit für den nun betroffenen Dritten oder nur für einen Anwalt? 4. Liegen hier Verfahrensfehler vor, wenn es zu einem Prozeß kommt?
1 Antwort
Bei einem VU, den die Polizei aufnimmt, bekommen beide 'Parteien' eine Kopie des Unfallprotokolls.
In diesem Protokoll sind zuerst mal die Personalien aufgeführt, dahiner dann eine Beschreibung zum Unfallhergang.. Das Blatt ist in der Mitte senkrecht geteilt.
Diejenige Partei, die unter 1 aufgeführt ist, hat nach Auffassung der aufnehmenden Beamten schuld.
Sowohl Verursacher, wie auch Geschädigter haben die Möglichkeit, weitere relevante Punkte nachzuäußern. Der Verursacher wird i.d.R. auch noch einen Anhörungsbogen erhalten.
Sofern weitere Personen betroffen sind, können diese sich bei der bearbeitenden Polizeibehörde melden und dort ihre Aussagen machen.
Achja, mag sein, dass der Verursacher keine Einsicht in die Akten bekommt, ein Anwalt aber ganz bestimmt. Und wenn Du schon von negativen Folgen für einen Dritten schreibst, sollte sich der Verursacher dringend einen Anwalt nehmen.
Muß nochmal nachfragen.
Weder der Unfallverursacher noch der nun beschuldigte Dritte haben eine Kopie des Unfallprotokolls bekommen. Es liegen lediglich die Unterlagen (in Kopie) der später schriftlich erfolgten Zeugenaussagen vor, jedoch nicht das Originalprotokoll/ Erstprotokoll der vor Ort ermittelnden Beamten.
Nach Meinung des Verursachers+Dritten widersprechen sich diese "Zeugenaussagen" mit dem Unfallprotokoll. Der Verursacher erhält außerdem keinen Anhörungsbogen.
Gibt es für diesen Fall eventl. Paragraphen, auf die sich der geschädigte Dritte berufen kann, wenn es zur Verhandlung kommt? (Protokoll nicht vollständig, Kopie des Protokolls nicht erhalten, auf unvollständigem Protokoll basierend fehlender Anhörungsbogen, darauf basierend Belastung des Falschen).

Ein Paragraph hierzu ist mir nicht bekannt. Der Verursacher wird sich im eigenen Interesse rechtzeitig Akteneinsicht verschaffen müssen (siehe auch meinen Hinweis auf den Anwalt).
Dann sollte immer noch genügend Zeit sein, weitere relevante Anmerkungen zu machen.
Sollte dann Anklage erhoben werden, kann der Verursacher (jetzt Beschuldigter) immer noch Anträge stellen, Person X und Person Y als weitere Zeugen zu laden.
In der Verhandlung kann/muss er deutlich erklären, dass er bereits bei Unfallaufnahme durch die Polizei auf die Zeugen X und Y hingewiesen hat, diese aber seinen Hinweis nicht zur Kenntnis genommen haben. Das wirft dann kein gutes Licht auf die Ermittlungen und das kann durchaus zu seinen Gunsten sprechen.
Zuerst einmal vielen Dank für die Hilfe.
Noch eine letzte Frage. (Eigentlich drei)
Trifft eventl.§258a (Strafvereitelung im Amt) zu? - Polizei wollte partout nicht den Verursacher anhören, da der Täter für sie feststand
Könnte eine Verletzung des formellen Rechts vorliegen?
Eventl. Verletzung Art.103 Abs.1 GG? - Anspruch auf rechtliches Gehör durch Polizei nicht gewahrt?

Da kenne ich mich leider nicht genug aus. Trotzdem viel Erfolg!
Schade, aber trotzdem schon mal hilfreich. Wie gesagt, vielen Dank für die Antworten + Hilfe.
Hi BuddyOverstreet, wollte für Deine Antworten den Stern vergeben, aber es geht nicht.
Hier also meine Mitteilung an gutefrage.net:
Diese Antwort bekommt einen S T E R N ! ! ! von mir.

Geht nicht, solange nur ein einziger geantwortet hat. Aber vvielleicht schaut ja noch jemand drüber ;-)