Unfall, Versicherung gemeldet, Gegner gibt keine Ruhe

9 Antworten

Ja, bist Du.

Er muss ja Dinge wie die Reparatur/fiktive Abrechnung klären, um auch entscheiden zu können, ob er einen Mietwagen nehmen will etc.. Dazu braucht er einen Ansprechpartner und es ist völlig verständlich, dass er da nicht lang warten kann.

Der Geschädigte kann auch alternativ den Zentralruf der Autoversicherer anrufen und Deine Versicherung erfragen.

Nein, natürlich nicht. Wenn du alles selber bezahlst und ihm das zugesichert hast, läuft es eben ohne. Viele Alkoholics müssen sogar so handeln, denn die Versicherung ordnet zwar, stuft auch zurück, und holt sich dann die Leistung vom VN wieder zurück. Alles eigentlich ganz einfach. Ist aber die Versicherung eingebunden, hat der Anspruchsteller das Recht zu erfahren, wer es ist. Er kann die ihm entstehenden Kosten und Lasten für so eine Vorgehensweise dann auch als Schadenersatz geltend machen.

Ja, Du bist verpflichtet, dem Unfallgegner Deine Versicherung mitzuteilen!

Teil ihm deine Versicherung mit. Dann kann er sich in Zukunft dorthin wenden und nervt dich nicht weiter. Ich würde als Geschädigter auch wissen wollen, wie der Stand der Dinge ist.

Na klar ist das Deine Pflicht. Dein Unfallgegner hat bei einem Haftpflichtschaden eine freie Gutachterwahlt und auch eine freie Anwaltswahl, zur Ersatz dieser Kosten bist Du ihm gegenüber verpflichtet, das übernimmt natürlich Deine Versicherung für Dich, das muß er ja irgendwe abrechnen. Wenn du Dich aber hier quer stellst und die Datennicht rausgibst, dann kann er auch morgen früh zum Anwalt gehen und er bekommt Deine Daten raus, das widerspricht aber den Schadenminderungspflicht, da kann Deine Versicherung noch auf Dich zukommen. Also ruf ihn an, gib ihm die Daten und zick nicht rum. Wenn Du mein Unfallgegener wärest, hätte ich Dich auch lang gemacht.