Unerlaubte Vermietung

2 Antworten

Hallo.

Ich verstehe die Problematik nicht so ganz denn mit der Zustimmung des Vermieters darf rechtlich/juristisch, Gewerberaum auch als Wohnraum genutzt werden.

Probleme kann und wird es nur geben, wenn aus einem genutzten Wohnraum wieder ein Gewerberaum entstehen soll denn so ohne weiteres ist ein Gewerberaum nicht mehr als Wohnraum zu vermieten.

Bitte verrennt euch da nicht in Glaube und Aberglaube das wird für euch nur unnötig kostspielig.

Bestehen Zweifel, dann lasst euch bitte fachlich beraten, ein gut gemeinter Rat und Tipp von mir.

Alles Gute FD.

..., darf rechtlich/juristisch Gewerberaum auch als Wohnraum genutzt werden....? ....denn so ohne weiteres ist ein Gewerberaum nicht mehr als Wohnraum zu vermieten...?

Liebe Grüße

@ngdplogistik

Hi. Ich verstehe deine Antwort nicht ganz und gehe davon aus, das dich anhand der Fragezeichen die du gesetzt hast interessiert, warum das so ist, liege ich da richtig? Wenn ja, so liegen unterschiedliche Gründe vor. Es gibt tlw. Städte, in denen es sogar ganz verboten ist, Wohnräume wieder in Gewerberäume umzuwandeln, hierzu gehört zb. die Stadt Berlin. Ich habe dir mal ein Link rausgesucht der vlt. euch informativ nützlich dazu sein könnte...: http://www.kanzlei-pagel.de/wohnraum-zweckentfremdung-verboten-ausnahmen.html

Liebe Grüße FD

Das fällt noch nicht unter die Rubrik "Erpressung", denn du "drohst" lediglich damit den offiziellen Rechtsweg zu verfolgen und -wie du schon sagtest- du erwartest keine Gegenleistung. Also musst du dir keine Gedanken machen...