Unbezahlte Anwesenheit und Mithilfe auf Betriebsfeier verpflichtend?

7 Antworten

Zunächst einmal: Ein Praktikum ist kein Ehrenamt, auch nicht wenn du auf einer Betriebsfeier bist.

Bei einer Betriebsfeier herscht tatsächlich Anwesenheitspflicht für jeden Arbeitnehmer, es sei denn bei besonderen Fällen natürlich. Du wirst dort nicht stundelang durcharbeiten, ansonsten müsste dich dein Chef auch dafür bezahlen. Du bekommst dort normalerweiße auch kostenloses Essen und Trinken.

Eine Beriebsfeier ist dafür da, damit die Mitarbeiter zusammen kommen und Spaß haben. Ein bisschen hier und da anpacken ist da echt nicht zu viel verlangt.

Familiengerd  30.08.2017, 13:18

Bei einer Betriebsfeier herscht tatsächlich Anwesenheitspflicht für jeden Arbeitnehmer

Wie kommst Du denn zu dieser "kühnen" Behauptung?!?!

Zu einer "Betriebsfeier" darf kein Arbeitnehmer gezwungen werden (es sei denn, das wurde - eher unwahrscheinlich - vertraglich so vereinbart).

Findet sie während der Arbeitszeit statt, muss der Arbeitnehmer, der sich "verweigert", allerdings seiner Arbeit nachgehen. Ist das jedoch aus organisatorischen, produktionstechnischen usw. Gründen nicht möglich, dann ist dieser Arbeitnehmer trotzdem so zu bezahlen, als wenn er "normal" gearbeitet hätte (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

Ob sich ein Arbeitnehmer, der sich so verhält, damit "beliebt" macht, ist eine ganz andere Frage.

06112016NJB  30.08.2017, 13:30
@Familiengerd

Dann hatte ich das falsch im Kopf. Danke für die Aufklärung :-)

Ist es eine Betriebsfeier nur für die Mitarbeiter? Oder so was wie Tag der offenen Tür?

Meine bescheidene Meinung:
Ist es eine Betriebsfeier nur für Mitarbeiter, kann der Arbeitgeber keine Anwesenheitspflicht ohne Bezahlung aussprechen. Es geht hier um deine Freizeit, die du bzw ihr frei verplanen könnt.
(Ich kenne Betriebsfeiern nur freiwillig, dann aber auch ohne Bezahlung)
Vielleicht geht sogar nicht mal eine Pflichtveranstaltung.

Bei Tag der offenen Tür, denke ich schon dass er die Anwesenheit verpflichtend machen kann, aber unter den Voraussetzungen der Sonntagsarbeit, also Bezahlung und einen Ausgleichstag.

Bei uns sind Betriebsfeste freiwillig, und für Bewirtung ist auch extern gesorgt.

xohx4Chi 
Fragesteller
 30.08.2017, 09:32

Es ist so etwas wie ein Tag der offenen Tür, denn auch Externe sind anwesend, welche von der Belegschaft bewirtet und betreut werden sollen.

Jedenfall leidet die Motivation mehrerer Mitarbeiter verschiedener Standorte darunter. Ich denke, dass eine Mitteilung an den Aufsichtsrat ein Weg ist, um dafür eine

Bezahlung und einen Ausgleichstag

zu erhalten.

Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Ja, er hat Weisungsrecht – das auch für Praktikanten gilt!

Sollten die Arbeitnehmer Ihrer auferlegten Verpflichtung nachkommen, handelt es sich dann um ein Ehrenamt?

Ja, AN müssen immer ihren Pflichten nachkommen, die im Arbeitsvertrag stehen. Es besteht ein Arbeitsvertrag.

Es handelt sich bei Arbeitsverträgen nie um „Ehrenämter“!

Ehrenämter wären beispielsweise der Kassierer, Spielleiter oder Vorsitzende eines Vereins. Sofern Kosten bei der Vereinsverwaltung entstehen (Porto, Mieten, Material …) werden die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Stellt der Praktikumsvertrag bereits ein Ehrenamt im steuerrechtlichen Sinne dar?

Nein, es ist ein Arbeitsvertrag!

Ehrenamt im steuerrechtlichen Sinne? Was - entschuldige mal, ist das denn für ein Quatsch?

Der Chef möchte einfach gerne, dass alle beim Betriebsfest anwesend sind und da ein bißchen mithelfen. Noch nie ist ein AN bezahlt worden, wenn er zum Betriebsfest geht.

Geh einfach hin und hab Spaß und lass es gut sein.

lg Lilo

xohx4Chi 
Fragesteller
 30.08.2017, 08:43

Die Idee mit dem Ehrenamt kommt vom Arbeitgeber selbst. Er teilte den Mitarbeitern laut Praktikant mit, dass es Ehrenamt sei, dort zu helfen (was ich mir auch schwer vorstellen kann). Jedenfalls ist laut anderen Mitarbeitern dieses jährlich stattfindende Fest alles andere als ein "bisschen mithelfen".

xohx4Chi 
Fragesteller
 30.08.2017, 09:33
@LiselotteHerz

Aber wenn Du dort weiter arbeiten möchtest, würde ich mir das überlegen.

Das bringt es leider treffend auf den Punkt, zumal sich der Praktikant noch in der Probezeit befindet.

LiselotteHerz  30.08.2017, 09:37
@xohx4Chi

Gemeinnütziger Verein, hört sich nach Caritas o.ä. an