Unbestellte Ware erhalten, Zahlungsart über Klarna-Account! Aber nicht mein Account. Was tun?
Hallo liebe gute-Frage-Gemeinde,
ich habe Ware erhalten, die ich nie bestellt habe. Als Zahlungsmethode wurde Klarna gewählt. Rechungs- und Lieferadresse sind meine. Eine Rechnung habe ich nie erhalten. Ich schätze, weil die Rechnung vom Versandhandel an Klarna erhoben wird und bei Klarna die Möglichkeit besteht sich die Rechnung ausschliesslich via Mail zukommenzulassen.
Hier hat also jemand ganz offensichtlich in meinem Namen etwas bestellt und an mich liefern lassen. Mir ist aber kein Sachschaden entstanden, weil der Besteller die Zahlung über seinen eigenen Klarna-Account (seine E-Mail-Adresse) vorgenommen hat.
Nun, mich ärgert die Tatsache, dass jemand in meinem Namen etwas bestellt, was ich gar nicht haben will. Deshalb wollte ich dies bei der Polizei zur Anzeige bringen, die aber der Meinung sind, dass in diesem Fall keine Straftat vorliegt, wobei sie sich aber nicht sicher waren. Meine Frage an euch, stimmt das wirklich? Liegt hier keine Straftat vor?
Hintergrund ist, dass ohne Straftat keine Ermittlungen gestartet werden um herauszufinden, wer das bestellt hat....
Danke vorab.
4 Antworten
Dein Schaden ist dahingehend entstanden, dass jemand in Deinem Namen einen Kaufvertrag geschlossen hat, also gegen Deinen Willen eine Willenserklärung für Dich abgegeben hat.
Kontaktiere den Absender über den Erhalt der Ware und lass diese von ihm wieder abholen. Am Ende ist der Absender in der Pflicht zu prüfen, ob der Empfänger auch tatsächlich der Besteller ist. Für alle Folgeschäden hat er zu haften, dies wäre hier z.B. die Rücksendekosten.
Wegen Warenkreditbetrug kann ggf. der Versender, falls z.B. auch die Zahlung platzt, Strafanzeige erstatten (Strafrecht)
Falls jetzt kurzfristig jemand klingeln sollte und meint, dass ihm die Ware gehört und es sich um ein Versehen handelt, Ware keinesfalls rausgeben. In diesem Fall solltest Du mit dem Hinweis „Warenkreditbetrug“ umgehend die Polizei rufen.
Man könnte an Datenmissbrauch denken, das müsste sich mal ein Anwalt ansehen, aber ob sich das lohnt?
Hast Du denn wenigstens mal mit dem Verkäufer geschrieben, wie das zustande kam? Das wäre ja der erste Schritt, ehe man an Betrug denkt.
Bist du geschädigt worden? Den Nachweis darüber zu führen dürfte schwierig sein und daher ist eine Anzeige lachhaft. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Google mal nach den einschlägigen §§ des BGB "Unverlangte Warensendung". Dort kannst du nachlesen, was Deine Rechte und Pflichten in diesem Falle sind.