Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig?

2 Antworten

Die FHs können die Aufnahmekriterien selbst bestimmen. Wenn das an der FH eben so ist, dass sie die Bestätigung haben wollen, dann kannst du daran wenig machen. Um welche FH handelt es sich denn?

Hi,

also weder Wechsel von Uni zu FH, noch wechsel des Bundeslands spielt eine rolle. Gibt es ein Modul, das identisch oder sehr ähnlich ist, musst du nachweisen, dass du dort nicht bereits den Prüfungsanspruch verloren hast. Denn wenn du in einem Modul schon den Prüfungsanspruch verloren hast und du dieses Modul im neuen Studiengang brauchst, wärst du sehr qahrscheinlich (aber nicht immer) deutschlandweit gesperrt. Da würde auch der wechsel von FH zu Uni nichts bringen oder die Flucht aus dem Bundesland ;-)

scheint bei dir ja nicht mal annähernd der Fall zu sein, deswegen solltest du sie einreichen und gut ist, Wird ja eine weiteren Auswirkungen bei dir haben.