Unangekündigte Hausreinigungskosten - darf der Vermier das?

5 Antworten

Was wurde denn bei dieser ominösen Hausreinigung gemacht? Waren zuvor Handwerker tätig und war das Treppenhaus deshalb verschmutzt? Wer ist laut Mietvertrag für die Hausreinigung zuständig? Sind das evtl. die Mieter selbst?

Dachinspektion als Betriebskosten? Was ist darunter zu verstehen? Auf's Erste meine ich, sind das keine Betriebskosten und deshalb nicht umlegbar.

Nachzahlung? du hast doch ein Guthaben von ca. 38 €.

Las dir vom Vermieter die Originalrechnung für diese Hausreinigungskosten vorlegen.

Wenn laut Mietvertrag die Betriebskosten durch den Mieter zu bezahlen sind, dann gehören Hausreinigungskosten als sich wiederholende Kostenstelle dazu. auch wenn in den Vorjahren diese Kosten nicht aufgeführt wurden.

Wenn jedoch im Mietvertrag die Mieter zur turnusmäßigen Hausreinigung verpflichtet wurden, dann wären die nun aufgelisteten Hausreinigungskosten eine einseitige Änderung des Mietvertrages. Da ist unzulässig. Der Kostenstelle sollte widersprochen werden.

Diese Dachinspektion ist nicht im Kanon der Betriebskosten enthalten >> siehe Betriebskostenverordnung § 2. Sollte aber im Mietvertrag unter "Sonstige Betriebskosten" diese Dachinspektion vereinbart worden sein, dann könnte diese Position als "Sonstge Betriebskosten" gelten. Ist damit die Dachrinnenreinigung gemeint?

... aber ein Vermieter darf doch vergessen und dann plötzlich verteilen. Es sei denn, für diesen Job sind die Bewohner zuständig und diese haben einer Fremdvergabe nicht zugestimmt.

Darunter fallen auch die Kosten für einen Hausmeister, denn die lieben Mieter bei uns jedenfalls nicht bezahlen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich kann auf den Bildern nichts entziffern,wofür sind die Sonderausgeben?Ich nhatte die letzten beiden Jahre auch extra Kosten für Sonderreinigungen im Treppenhaus,das ist umlagefähig und muss nicht angekündigt werden.