Umschulung von Rechtsanwaltsfachangestellte auf Erzieherin möglich?

9 Antworten

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Bewegung ist bei Rückenproblemen immer besser, als nur zu sitzen.

Von daher wäre eine Umschulung sicher nicht schlecht - vielleicht gibt es die Möglichkeit, dir von deinem Arzt eine entsprechende Empfehlung geben zu lassen und damit mal beim Arbeitsamt vorzusprechen.

Dankeschön für's Sternchen! :o)

Naja, als Umschulung gibts ne Ausbildung zur Erzieherin nicht, Du müßtest dann schon die komplette Ausbildungsdauer machen. Während der Zeit hättest Du dann einen Anspruch auf BaföG. Ist aber, da Du die Krankenversicherung selbst zahlen müßtest - sehr wenig Geld.

Damit Du vom Rentenversicherungsträger Deinen Lebensunterhalt finanziert bekämst, müßte Dich ein Gutachter berufsunfähig schreiben. Das wird in Deinem Fall aber kaum möglich sein, da Du Deinen Beruf in einer anderen Körperhaltung ja weiterhin voll ausüben kannst. So gibt es z.B. auch Schreibtische, die so verstellbar sind, daß Du wahlweise im Sitzen und im Stehen arbeiten kannst.

Vielen Dank für die Antworten :) @ skyfly71 wie kann ich denn Bafög beantragen und bist du sicher, dass ich das überhaupt bekommen würde, da ich ja schon 26 bin und dann sogar schon 27 wenn ich die Ausbildung anfange. Es ist auch meine 2. Ausbildung die ich dann mache.. Wäre super wenn du ein paar Informationen zu Bafög für mich hättest, da ich absoluter Neuling zu diesem Thema bin. Ich habe am Montag ein Termin beim Arbeitsamt und werde dort auch genau nachfragen. Lieben Dank

Kate

@KateStr

Es kommt darauf an... Wenn Du noch kein Bafög oder BAB bekommen hast bisher, ist das überhaupt kein Problem. Andernfalls muß der BaföG-Antrag schon gut begründet sein. Hier allerdings hast Du schon deutlich mehr Chancen, als wenn Du Dir was über die Rentenversicherung finanzieren lassen willst. Daß es die 2. Ausbildung ist, spielt dabei erst mal keine Rolle, das Alter auch nicht. Erst ab 30 wirds schwer.

Ansonsten hilft Wikipedia bestimmt weiter ;-)

Treibst du regelmäßig Sport? Das könnte auch helfen um das sitzen zu verbessern.

Die Ausbildung zur Erzieherin dauert 5 Jahre. Dann wärst du 31 vorausgesetzt du findest dann auch eine Stelle. Kannst du diese Zeit dann auch finanziell überbrücken. Es wird Zeiten geben, wo du gar nichts verdienst, man ist ja nicht die ganze Zeit angestellt.

Ja ich gehe 4-5 mal die Woche ins Fitnessstudio und bin auch nicht übergewichtig oder so ;) Die Ausbildung die ich machen möchte dauert 3 Jahre und nennt sich Europaerzieherin. Das wird in Hamburg und Neumünster angeboten. Ja ich weiss dass ich in den 3 Jahren nichts verdienen werde, deswegen ja auch die Frage mit der Umschulung

Diesen Aspekt söllte man natürlich nicht vernachlässigen, auch wenn nun plötzlich wieder viele Kinder da sind (huch wo kommen die her...) heißt es nicht das man auch in diesem Beruf fußfassen kann, vom Verdienst (hier im Osten) will ich gar nicht anfangen.

@Abject

Echt? Ich dachte das wäre ein Beruf mit Zukunft? Wie hoch (oder sollte ich niedrig sagen) ist der Verdienst denn? Ich arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte und verdiene ab Januar (40 Std Woche dann) € 1.600 brutto..

Was bei dir möglich ist, das erfährst du von deinem Rententräger durch Antragstellung! Solltest du als gelernte Ra helfer aber auch so wissen, ohne hier zu fragen!

Die Voraussetzung, um eine Weiterbildung zu erhalten, sind in § 81 SGB III geregelt:

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/81.html

Du musst einen Antrag stellen, um einen Bescheid zu erhalten. Das tust Du am besten schriftlich.

Wenn du die gesundheitlichen Gründe anführst, empfiehlt es sich, sie zu belegen. Zwar kann die AA auch den Amtsarzt damit beauftragen, aber es wirkt natürlich besser, wenn Du ärztliche Gutachten selbst vorlegst. Zumal es sein kann, dass ein Amtsarzt - der sicher kritischer wäre als ein selbst gewälter - per Akte entscheidet und dem Gutachten eines Kollegen ohne eigene Untersuchung zustimmt.

Wenn Du eine Einstufung als Schwerbehinderte hast (GdB), kannst Du auch bei der Rentenversicherung die Finanzierung beantragen.

Persönliche Anmerkung: auf mich wirkt die Herleitung der Fördernotwendigkeit aus Gesundheitsgründen nicht überzeugend.