Umgezogen und umgemeldet, aber Einwurfeinschreiben landet an alter Adresse. Wie ist die Rechtslage?

9 Antworten

Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.

Ich habe natürlich einen Nachsendeantrag gestellt, aber der läuft ja nur über ein halbes Jahr.

Bei dem ursprünglichen Antragsteller handelt es sich um SKY. Da habe ich angeblich den Receiver nicht zurück geschickt. Als ich umgezogen bin war ich aber seit ca. 6Monaten schon kein SKY Kunde mehr, und hab denen dann natürlich auch keine neue Adresse mitgeteilt.

Das Problem ich habe keinen Einlieferungsbeleg mehr. Ich meine wer bewahrt einen Einlieferungsbeleg schon so lange auf?

Kein Einlieferungsbeleg ist natürlich meine Schuld und da sich jetzt um eine Zahlung an Sky nicht drumherum komme ist klar. Aber über 350€ und ich wusste nichts davon. Hab es erst gestern durcvh eine Kontopfändung erfahren.

Dann ist die Forderung**** tituliert**** und Du kannst nichts mehr machen

Mahnbescheid UND Vollstreckungsbescheid - und es wurden keine rechtsmittel eingelegt (Widerspruch/Einspruch)

Hattest Du im Eingangsposting nicht geschrieben

Hätte mir meinen Beitrag sparen können...

Ab zur Bank und dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Ab zum Anwalt, da hier bezweifelt werden kann, dass dich auch die gerichtliche Post jemals erreicht hat. Vielleicht hat eine Vollstreckungsgegenklage Aussicht auf Erfolg.

Du solltest gar nicht darauf eingehen, dass da deine Eltern wohnen. Du wohnst seit drei Jahren an der jetztigen Adresse, bist da auch gemeldet und nirgends anders. Und wenn die Post schon sagt, dass das Einschreiben nicht bei dir sondern an einer ganz anderen Adresse eingeworfen wurde, dann ist das nicht dein Problem. Wenn der Versender, das Inkassobuero, nun deine Adresse kennt, dann sollen sie gefaelligst die Sachen nochmal an dich schicken - an deine richtige Adresse.

Die Mahnungen musst du natuerlich dann letztendlich doch zahlen, sofern sie berechtigt sind. Aber sie muessen dir auch irgendwie zugehen.

woher sollte das inkassobüro die neue adresse kennen, wenn der auftraggeber auch keine adressenänderung erfahren hat? du machst es dir zu einfach.

@casala

Dann hat das Inkassobüro ganz einfach inkompentente Mitarbeiter bzw ist nicht fähig - Einem echten RA wäre das nicht passiert - EMA Anfrage kostet nur wenige €

@casala

Wenn das Inkassobuero Forderungen hat, dann muessen sie das auch zu dem richtigen Empfaenger schicken. Wenn mir jemand eine Rechnung schickt, dann muss die auch zu mir gehen und nicht in irgendeinem anderen Briefkasten in Deutschland landen.

Du hast dafür zu sorgen, daß Post an der neuen Adresse ausgeliefert wird. Dafür gibt es den Post-Nachsendeauftrag, der allerdings kostenpflichtig ist. Wenn Du den Auftrag nicht erteilt hast, hast Du einen Fehler gemacht. Der Mahnbescheid gilt rechtlich als zugestellt. Wenn dem nicht so wäre, könnte sich ja jeder Schuldner durch einfachen Umzug der juristischen Verfolgung entziehen. Das darf im Interesse der Rechtssicherheit nicht sein.

Der Fragesteller ist seit 3 jahren umgemeldet

Der TE ist nicht verpflichtet jedes jahr einen Nachsendenantrag zu stellen

Abgesehen davon sitzen nicht unbedingt studierte High End Juristen in einem Inkassobüro ;)

@rainerendres

Stimmt, was Du schreibst. Da habe ich zu schnell gelesen.....

@kreuzkampus

offenbar ist dem gläubiger dies aber nicht mitgeteilt worden. man kann doch nicht jedesmal bei rechnungsstellung aufs einwohnermeldeamt rennen und nachfragen ob der schuldner noch dort wohnt.

@casala

Die Zeit der rechnungsstellung ist längst vorbei

Die Forderung selbst scheint ja älter als 3 jahre zu sein

Eine Adressermittlung seitens des Inkassoladens wäre deshalb das Mindeste gewesen - sonst verbrennt das Inkassobüro nur das Geld des Auftraggebers für Nichts

und auf welchen zeitraum bezieht sich die forderung?

uninteressant, wenn keine nachsendeauftrag erteilt. hat somit nichts mit fristen zu tun.

Wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast, dann kannst Du Dir beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage Deiner Einkommensnachweise einen Beratungsschein holen. Du zahlst dann noch 10 Euro und kannst Dich beim Anwalt beraten lassen.

Das ist hier auch dringend anzuraten, denn beim nicht widersprochenen Mahnbescheid hast Du jetzt u.U. schon einen Vollstreckungstitel an der Backe, wenn nach dem Mahnbescheid dem Vollstreckungsbescheid auch nicht widersprochen wurde. Die Einspruchsfristen betragen jeweils 14 Tage.

Der Vollstreckungstitel wäre nur mit rechtlichen Mitteln wie Vollstreckungsgegenklage aus der Welt zu schaffen, und zwar dann, wenn Du zur Zeit der Zustellung des Mahnbescheids längst korrekt am Einwohnermeldeamt umgemeldet warst und folglich gar nicht mehr bei Deinen Eltern wohnhaft warst. Dann hätte der Mahnbescheid nicht an die Adresse Deiner Eltern zugestellt werden dürfen. Es wäre auch unerheblich, ob der Gläubiger Deine neue Adresse gekannt hat. Deine Eltern hätten den Mahnbescheid korrekterweise entweder Dir übergeben oder als unzustellbar zurückschicken müssen.

Wenn die 14-Tagesfrist noch nicht um ist, kann man noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Auch danach noch kann man Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn nachweislich falsch zugestellt wurde.

Zur Info: manche Inkassobüros betiteln ihre Mahnbriefe immer gern als "Mahnbescheid", aber dann ist das gar kein echter Mahnbescheid, sondern nur eine ganz normale Mahnung. Das wäre dann ganz unproblematisch. Wenn die Forderung rechtens ist, zahlt man an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) die Hauptforderung plus 5-10 Euro Porto plus Zinsen. Wenn die Forderung gegenstandslos ist, muss man gar nicht reagieren.

Der echte Mahnbescheid kommt dagegen von einem Amtsgericht im gelben Umschlag. Nur da muss man aufpassen. Bei gerichtlichem Titel: ab zum Anwalt.