Umgangsrecht Kinder Hartz IV Fahrtkosten

11 Antworten

Entstehen einem geschiedenen oder getrennt lebenden El-ternteil regelmäßig Fahrt und/oder Übernachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern und können diese nicht aus evtl. vorhandenem Einkommen, dem Regelbedarf oder Leistungen Dritter bestritten werden, können diese in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies gilt für die Kinder entsprechend, soweit den Kindern an Stelle ihrer Eltern Kosten entstehen.

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Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bis zu den in der niedrigsten Klasse anfallenden Kosten übernommen werden; Fahrpreisermäßigungen (z. B. Spartarife der DB) sind möglichst in Anspruch zu nehmen. Bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können 0,20 Euro je Kilometer (§ 6 Abs. 1 Alg II-V) übernommen werden.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf

Einfach mal den Abschnitt lesen; im Grundsatz müssen die Kosten übernommen werden

Ih Lieben, ich hätte auch eine Frage. Ich habe beim Amt eine Fahrtkostenerstattung bzw. Beihilfe beantragt, da ich Hartz IV bekomme, allerdings für mehrere Monate rückwirkend. Mein Antrag beinhaltet eine genaue Auflistung der Wohnorte beider parteien und der zeitlichen konstellation, sowie die km zahl, und zwar berechnen mit meinem navi. Zudem eine tabelle, wann eben dieser umgang b(Wochentag und datum) statt gefunden hat. nun wollen die von mir eine genaue uhrzeit, wann ich hin und wann zurück gefahren bin. der wich ist sogar von beiden parteien unterschrieben und der wahrheitsgehalt bestätigt. naja. auch wollen die für jeden besuch nicht nur uhrzeiten sondern auch eine auflistung der tätigkeiten von jedem besuch! ist das legitim? musstet ihr das auch so machen?!

Normalerweise bist du gar nicht verpflichtet, die Kinder hinzubringen! Es müßte sich darum kümmern, wenn er das Umgangsrecht ausüben möchte und somit auch um die Kosten! Du hast damit nichts zu tun!

Solange die Kinder nicht alleine fahren können, muss und darf ein Elternteil sie begleiten. Und da beide H4 beziehen, ist es auch rechnerisch vollkommen Banane, wer sie holt und wer sie bringt.

Die fahrkosten bekomme ich auch erstattet.Nur mit den Bedarfskosten (sprich essen) haben sie abgelehnt. Auf deutsch steht drin, dass meine Tochter ja täglich zu mir und abends wieder zurück fahren kann (ca50 km).

Weiß da jemand mehr?

Fahrkosten und bedarfskosten müssen vom jobcenter bezahlt werden.....auch anschaffungskosten fürs KinderBett mit madratze usw.bei fahrkosten:unabweisbare, laufender besondere bedarfe in härtefällen -Alg II (§ 21 Abs. 6 SGB II)bedarfskosten wärend der Umgangszeit bei mind. 12 stunden wird 1Tag geleistet also 1/30 vom Regelbedarf.Regelbedarf - Sozialgeld ($ 19 i.V.m § 23 SGB II)sowiemehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - Sozialgeld (§ 21 Abs. 7 i.V.m § 19 SGB II)