Um Bürgergeld zu bekommen brauchen Obdachlose eine Meldeadresse ...?

6 Antworten

Hallo Regina3,

Um Bürgergeld zu bekommen, muss man gemeldet sein und eine Postanschrift angeben können, das ist korrekt.

Für die Anmeldung bei der Gemeinde reicht es allerdings auch aus, wenn man angibt, dass man zur Zeit keinen festen Wohnsitz hat. Das wird dann auch genau so im Personalausweis vermerkt.

Das zuständige Jobcenter oÄ benötigt dann nur eine Postanschrift, die auch nicht zwingend mit der im Personalausweis eingetragenen Adresse übereinstimmen muss.

Obdachlose können übrigens bei vielen öffentlichen oder sozialen Einrichtungen eine Postadresse einrichten lassen. Hier bei uns macht das die Caritas. Dort können Betroffene dann zweimal wöchentlich die gesammelte Post abholen. Außerdem gibt es dort ein kostenloses oder zumindest sehr günstiges Mittagessen.

Jemandem seine Anschrift zur Anmeldung zur Verfügung zu stellen, obwohl derjenige dort nicht wohnt, ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.

Viele Grüße

Wenn Du keine Probleme bekommen willst, solltest Du das nicht machen.

Die Person kann sich in einer Notunterkunft im Regelfall eine Postanschrift einrichten lassen.

Soweit ich weiß können Obdachlose zu der Stadt gehen, in der sie gemeldet sind, und sich dann täglich persönlich ihr Geld abholen. Pro Tag sind das glaube ich 12 €.

Im Ausweis von Obdachlosen ist lediglich die Stadt (Kein Straßennamen) vermerkt in der sie sich aufhalten.

Des Weiteren gibt es diverse Stellen (Caritas, Diakonie, o. Ä.) die ggfs. Obdachlosen eine Meldeadresse anbieten.

Theoretisch könntest du auch Obdachlosen anbieten, sich bei dir zu melden. Das hat aber weitreichende Konsequenzen. Denn das Amt wird sehen, dass du ebenfalls an dieser Anschrift gemeldet bist. Das heißt, der Obdachlose muss dich sowie sämtliche Daten von dir beim Amt mit angeben, wenn er Antrag auf Bürgergeld stellt.

Im Zweifelsfall musst du also alles offenlegen. Deine Kontoauszüge, etc. alles dem Amt zur Verfügung stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hatte selber schon oft mit Ämtern zu tun! 📝 👨🏻‍💻

Bedeutet: Ggf. muss ich für ihn mitzahlen? Und er kriegt weniger oder nichts vom Amt?

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Warum nur 12 Euro? Haben Obdachlose nicht auch Anspruch auf den vollen Bürgergeldsatz von 503 € im Monat? Das wären dann 16,70 / Tag.

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Es ist besser, wenn das offizielle Stellen, wie Vereine für Obdachlosenhilfe machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Kann man machen, ist aber nicht erlaubt.

Kann die Betroffene Person bis zu 1.000 EUR Bußgeld kosten, den Wohnungsgeber bis zu 50.000 EUR. Mit Scheinwohnsitzen wird nicht zimperlich umgegangen.

Dann ist es eh nichts ...

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