UGV Inkasso, wie gehe ich nun vor? ?

"Mahnung mit Unterton" von UGV - (Inkasso, UGV)

3 Antworten

Nein.

Du hast schon mit der Zahlung einer Rate an UGV so ziemlich alles falsch gemacht.

  1. Raten zahlt man wenn überhaupt an den Gläubiger. Gläubiger ist Klarna und zwar so lange bis dir jemand eine Abtretungserklärung vorlegt (§ 410 BGB).
  2. Zahlungseingänge, wenn nicht anderweitig deklariert, werden gem. § 367 Abs. 1 BGB zuerst auf die Kosten, dann die Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet.
  3. Du hast als säumiger Schuldner keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Bei einer Hauptforderung on 45,- € ergibt dies auch keinen Sinn, da Inkassobüros bei Ratenzahlung noch mal eine Extragebühr aufschlagen.
  4. Hast du ein Schuldanerkenntis oder einen Ratenvertrag unterschrieben?

Hallo Kevin, 

danke für Deine Antwort, wenn auch leider etwas später.

Ich habe an die UGV nichts bezahlt, nur an Indent und Klarna. Auch unterschrieben habe ich nichts. Ich habe einen Widerspruch geschickt, und bei der Überweisung an Klarna HF als Verwendungszweck angegeben. Da kam jetzt ein Schreiben, es sei erst nach Verzug gezahlt worden und ich hätte trotzdem ihre Gebühren zu bezahlen. Ich werde diese Forderung zurückweisen, mit dem Hinweis auf die fehlende Abtretungsurkunde. Hoffe nur, dass das fruchtet.

@Voynich01

Die werden dennoch weiterhin belanglose Bettelbausteinbriefchen schicken.

Einfach ignorieren.

Mache ich es richtig, wenn ich nun an UGV 30€ Restschuld und 5€ Mahngebühr bezahle

Die von Dir am 24.2. getätigte 15 € Zahlung ist logischerweise nicht in der Auflistung enthalten

Welchen Verwendnungszweck hast Du bei der 15 € Überweisung im Überweisungsträger eingetragen ?

Inkassogebühren sind im Zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst wie Klarna nicht durchsetzungsfähig und werden deshalb mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt

Dies ist auch der Grund warum Ident Inkasso an UGV Inkasso abgegeben hat ;)

Vielen Dank für die Antwort, ich habe als Zweck das Aktenzeichen angegeben. Wem überweise ich nun am besten so schnell wie möglich die Hauptforderung? Schon mal Danke für die Geduld mit einer Inkassounerfahrenen!

@Voynich01

Mit zusätzlichem Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".

Warum überweist du Geld an ein Inkasso? Hast du Geld zu verschenken?

Ich würde hier Strafanzeige gegen UGV und Ident erstatten. Dass in ein und derselben Angelegenheit zwei Inkassos tätig werden, ist mutwillige Kostentreiberei. Zudem darf bei einem Forderungskauf (wie hier behauptet) keine Gebühr berechnet werden.

Gab es eine Ratenvereinbarung mit Ident? Hast du was unterschrieben?

Danke für die Antwort, nein, ich habe nichts unterschrieben und als Verwendungszweck das Aktenzeichen verwendet. 

@Voynich01

Dann wird das Inkasso das gemäß §367 BGB mit seinen Gebühren verrechnet haben. Das Geld ist weg

Ist die Hauptforderung denn berechtigt? Falls ja, dann zahle sie ans Inkasso mit dem Vermerk "nur Hauptforderung". Dann bist du die erstmal los. Alles weitere ist nicht durchsetzbar und wird auch nicht eingeklagt. UGV ist ein ganz übler Haufen und wird sicher noch ein paar böse Briefe folgen lassen, die du aber ignorieren kannst

@franneck1989

Ich würde UGV folgendes schicken: "Werte UGV. Offenbar lügen Sie mich gezielt an. Nahezu zeitgleich hat sich ein anderes Inkasso bei mir gemeldet und an dieses wurden auch Zahlungen geleistet. Dass Sie etwas aufgekauft hätten, kann ich daher nicht nachvollziehen. Zudem sind weder Inkassogebühren bei aufgekauften Forderungen erlaubt, noch dürfen Sie Mehrwertsteuer als Schaden einfordern. Ich werde einstweilen nur die restliche Hauptforderung ohne Anerkennen einer Rechtspflicht überweisen. Sollte sich herausstellen, dass Sie mich angelogen haben, ist Ihnen eine Strafanzeige wegen schweren Betrugs sicher. Sie werden mir umgehend eine Erklärung der Klarna vorlegen, wieso zeitgleich zwei Inkassos beauftragt wurden. Zudem werden Sie mir umgehend zum Nachweis eine Kopie der Abtretungsurkunde zusenden."

Ruhig kein Blatt vor den Mund nehmen. Die sind Dauergast bei der Staatsanwaltschaft und vor Strafgerichten. Die arbeiten jenseits des gesetzlich erlaubten.