Übertragung von Texten: Deutsche Schreibschrift (Kurrent-) in lateinische Schrift: ist Copyright gerechtfertigt?

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Es gibt in Deutschland kein Copyright. Hier gilt Urheberrecht.

Ein Urheberrecht an einer Umschreibung kann nicht entstehen, da die nötige Schöpfungshöhe fehlt, die Umschreibung hat keinerlei eigenem künstlerischen Faktor. Es ist lediglich ein Abschreiben.

Wäre das so, hätte JEDES Diktat in der Schule ein Urheberrecht.

Ja, genau darum ging es.

Wenn die Originalschrift ja leserlich wäre, könnte man alles einscannen und per Klick durch einen Computer übertragen lassen bzw. entsprechend Schriftbild / Font wählen. Ist sie aber nicht - daher muss ein Mensch ran, und zwar einer, der diese Kenntnisse noch! hat. Je nach Klaue ist schon eine gewisse Kreativität erforderlich.

Dennoch: der Auftraggeber kann danach mit den Übertragungen machen, was er will, oder?

@Spielwiesen

Es ist egal, wie das kopiert wurde. Es ist und bleibt eine Kopie und frei von Urheberrecht.

Was der Auftraggeber damit machen kann, kann in einem Vertrag fest gelegt werden.

Das wären dann die NUTZUNGSRECHTE an dem abgeschriebenen Text. Das ist wieder was Anderes, und DIE könne ndurchaus beim Übertragenden liegen.

Das Urheberrecht ist ziemlich kompliziert, und wird ständig verkompliziert....

@BalZakBarsoom

Hab vielen Dank !

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür ein Copyright gäbe. Dasselbe würde dann ja auch für andere Schriftarten gelten, etwa von lateinischer Schreibschrift auf Antiqua - und dafür gibt es ganz sicher kein Copyright.

Da ist also etwas in Sütterlin oder deutscher Kurrentschrift vorhanden und wird heutezutage üblichere Buchstaben übertragen?

Ich denke mal, dass man die Schriften nur lesen können muss und das ist zu wenig für ein Copyright.