Überstunden pfändbar?

2 Antworten

Die teilweise Pfändbarkeit von Überstunden betrifft lediglich die Lohnpfändung. Bei einer Kontopfändung sind sämtliche Beträge über dem Freibetrag der Pfändung unterworfen - völlig egal aus welchem Grund sie auf deinem Konto eingehen. Um das aus Überstunden resultierende Guthaben auf dem Konto freizubekommen, muss ein entsprechender Beschluss beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.

Das beste du lässt dir deine Überstunden nicht auszahlen,gelte es lieber mit Freizeit ab.