Übersetzung Amtsdeutsch -> Ottonormalbürger

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Du hast Deinen 3er in eine Karte verwandelt, gell? Da Du mit dem alten 3er eine Fzg-Kombination bis 18,75t zGM fahren durftest(Vorne 7,5t + Hinten 7,5t oder mit durchgehender Bremsanlage das 1,5fache), der C1E aber nur bis 12t ausgelegt ist, fehlen Dir 6,75t Besitzstandsrecht! Die werden mit dem CE Eintrag §79 (C1E größer als 12000kg ABER nicht größer als das, was an Fahrerlaubnis Klasse 3 vorhanden) ausgeglichen. Um Deine Frage zu beantworten: NEIN! Du durftest mit mit Deinem 3er, Solofahrzeuge nur bis 7,5t fahren, somit kann es nicht sein, dass Du plötzlich auf ein Gewicht aufgestockt wirst, dass dem alten 2er entsprach! Das war damals witzig, als die Karte eingeführt wurde....da dachten Viele "JAAAA, die haben mir ausversehen den CE (2er) eingetragen" und hatten sich als Fernfahrer beworben. Da die Dispo's auch keinen Plan hatten, sind auch welche eingestellt worden. Erst bei der ersten Kontrolle kam dann das böse "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Erwachen. Gute Fahrt, Mick

Ich zwar nicht, aber ein Kumpel und wir haben eine wtte am laufen dass nicht mit dem 12T Solo gefahren werden darf ...

@stelari

Ja, da würde ich sagen, Wette gewonnen! Die Hälfte des Kastens bitte an mich ;) 'n rotes Sternchen tut's aber auch...hihi

Du darfst einen maximal 3 achsigen Zug fahren, bis max. 12 Tonnen. Das heißt dein kompletter Zug (Zugfahrzeug + Anhänger) darf nicht mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse haben. Der Anhänger darf höchstens gleich viel oder weniger als das Zugfahrzeug wiegen.

Das ist bereits klar - 7,5er Zugmaschiene mit Hänger Gesamt 12 Tonnen maximal - es geht um die Frage, ob denn auch ein Solofahrzeug mit 3 Achsen und max. 12 Tonnen gefahren werden darf?

@stelari

....eben nicht nur 12t, da steht das >, sondern 18,75t, dass jeder 3er Fahrer eigentlich wissen müsste!