Überprüfung des Einkommenssteuerbescheid durch Dritte

5 Antworten

Banken verlangen in manchen Fällen die Vorlage eines Steuerbescheids als Einkommensnachweis. Ohne deine Zustimmung wird das Finanzamt keine Auskünfte an Banken erteilen (Steuergeheimnis, § 30 Abgabenordnung).

Ich bezweifle allerdings stark, dass die Einsendung eines Steuerbescheids mit der Bitte um Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original als Verstoß gegen § 30 AO herhalten kann. Da der Steuerpflichtige selbst seinen ESt-Bescheid der Bank ausgehändigt hat, ist die Überprüfung auf Authentizität selbst nach meinem Verständnis nicht durch das Steuergeheimnis verhindert. Das FA würde hier ja nur "ja" oder "nein" antworten.

@FordPrefect

Schön, allerdings frage ich mich, was die Überprüfung der Authenzität für einen Sinn haben soll, außer die Bank geht davon aus, dass ein gefälschter/verfälschter Bescheid vorgelegt wurd.

@PatrickLassan

Exakt. Weitere Mutmaßungen möchte ich an dieser Stelle nicht äußern.

@FordPrefect

Schon die Aussage, ob die Angaben in einem Steuerbescheid richtig sind, verletzt das Steuergeheimnis, denn dabei würde das Finanzamt ja die Angaben, zumindest indirekt, bestätigen.

Das Finanzamt wird also dazu keine Aussage machen.

@Meandor

Mit Zustimmung des Steuerpflichtigen ist es keine Verletzung des Steuergeheimnisses, § 30 Abs.4 Nr. 3 AO:

Die Offenbarung der nach Absatz 2 erlangten Kenntnisse ist zulässig, soweit ... der Betroffene zustimmt,

@PatrickLassan

Stimmt, aber die Zusicherung will das Finanzamt schriftlich!

Die Bank hat den Bescheid doch von Dir, anders wäre sie ja ohne Deine explizite Zustimmung nie in den Besitz des Bescheides gekommen. Und dann kann sie m.E. natürlich die Korrektheit der Daten unter Vorlage der Kopie der Unterlagen beim FA prüfen. Immerhin werden dabei ja keine weiteren Daten bekanntgegeben, als die, welche Du der Bank selbst ausgehändigt hattest. Weichen die Daten allerdings voneinander ab, würde das FA wohl nur die mangelnde Übereinstimmung rückmelden, ohne Hinweis auf die Details. Die Bank würde dann von Dir Aufklärung fordern. Das Problem hättest dann aber Du wegen ggfs. Verdacht auf Betrug, wenn Du wissentlich und vorsätzlich falsche Informationen geliefert hättest.

Die Bank kann nicht beim Finanzamt anfragen, das geht nicht. Wenn du allerdings der Bank einen Steuerbescheid vorlegst, können sie den schon lesen. Allerdings nicht beim Finanzamt zurückfragen.

Ohne deine Zustimmung bekommt niemand Einblick in deinen Steuerbescheid. Und warum sollte das FA ihren eigenen Bescheid nochmal bestätigen? Ein Steuerbescheid ist ein Dokument.

"...warum sollte das FA ihren eigenen Bescheid nochmal bestätigen?"

Angenommen ich stelle einem Unternehmen den Bescheid zu verfügen - oder umgekehrt mir stellt jemand einen Bescheid zur Verfügung. Darf dann das Unternehmen bzw. ich die Richtigkeit des Bescheids vom FA bestätigen lassen?

@paulpaul86

Darf dann das Unternehmen bzw. ich die Richtigkeit des Bescheids vom FA bestätigen lassen?

Gegenfrage: Warum sollte das jemand tun? Das ergibt nur dann Sinn, wenn die Bank oder die Firma davon ausgeht, dass der Bescheid irgendwie manipuliert wurde.

@PatrickLassan

Exakt. Weitere Mutmaßungen möchte ich an dieser Stelle nicht äußern.

Warum sollte die Richtigkeit angezweifelt werden?!

Genau das frage ich mich auch.