Übernimmt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden (Kleidung)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

nach der bisherigen Schilderung sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert.

Jedoch könnte (!!) ein Ausschluß im Bereich der "geliehenen Sachen" einen Stolperstein darstellen: Auch wenn kein Einverständnis des Freundes eingeholt wurde, könnte (!!) ein Schadensachbearbeiter argumentieren, dass sinngemäß eine Analogie zur "Leihe" besteht.

"Vorsatz" scheidet als Ausschlußgrund übrigens aus, weil die Hose zwar mit Absicht (Vorsatz) genommen, aber nicht mit Absicht (Vorsatz) beschädigt wurde.

Auch liegt kein Diebstahl vor, da die sog. "Zueignungsabsicht" fehlt. Es könnte (!!) jedoch auf eine Unterschlagung hinaus laufen, falls sich herausstellt, dass "ohne Wissen des Freundes" auch "ohne Zustimmung des Freundes" bedeutet.

Was aber hier noch gar nicht angesprochen wurde: Falls Ihr über denselben Haftpflichtversicherung versichert seid (weil Ihr z.B. in einer Lebensgemeinschaft zusammen wohnt), handelt es sich um einen Eigenschaden, was zu einem weiteren Ausschlußgrund führen würde.

Viele Grüße

Loroth

Mein Bruder hat mal den Pullover von einem Kumpel "kaputt" gemacht weil die irgendwas rumgeschmissen haben und der Pulli dann einen Fleck hatte. Das hat die Haftpflicht übernommen.

Das ist auch völlig korrekt so.

Hier verhält es sich aber anders.

Es kommt auf den Wert der Jogginghose an. Bei einem geringen Wert lohnt sich der Aufwand nicht. Wenn der Betrag höher liegt, dann könnte man es versuchen, wenn die Rechnung noch vorhanden ist. Außerdem sollte man der Versicherung dann den Hergang genau schildern und nichts verschweigen oder hinzu dichten. Denn so schnell bezahlen Versicherung heute nicht mehr, bevor alles überprüft wird.

Wenn Du ohne sein Wissen einfach seine Jogginghose nimmst, ist das Diebstahl und damit Vorsatz.

Da zahlt keine Haftpflichtversicherung..

In dem fiktiven Szenario wurde der Schaden aber nicht vorsätzlich begangen. Ist das nicht dann eher grob fahrlässig, sodass die Versicherung einspringt?

@eraser0101

Wie kann man eine "Wegnahme" grob fahrlässig begehen? Das wäre ja höchstens bei einer Verwechslung möglich. Dann bliebe immer noch die Tatsache, dass die Hose in der Obhut des Versicherungsnehmers war. Dann bleibt es also immer noch ein "Eigenschaden"

Du bist deinem Freund gegenüber zwar haftpflichtig, aber deine Versicherung spielt da nicht mit. Geliehene Sachen werden wie Eigenschäden behandelt.

Geliehen hat er mir die Hose aber nicht. Wie verhält es sich da?

@eraser0101

du hast sie dir selber geliehen ;).

@Bitterkraut

Wenn er sie Dir nicht geliehen hat, hast Du sie ihm ja gestohlen. Das ist Vorsatz, eine Straftat, und die Haftpflicht zahlt nicht.

@Klammlosewelt

Hier liegt kein Diebstahl vor, da die Zueignungsabsicht fehlt. ..