Übergabeprotokoll vom Nachmieter unterschrieben, bin ich raus aus der Sache?

6 Antworten

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Mit der Unterschrift auf dem Protokoll erkennen die Parteien den Zustand der Wohnung an, der darin vermerkt ist. Deshalb könnten Mängel, die zu diesem Zeitpunkt erkennbar waren, später nicht mehr beanstanden

KaterKarlo2016

Du hast mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem neuen Mieter und Deinem ehemaligen Vermieter gar nichts zu tun.

Für offensichtliche Mängel bist du auf jeden Fall raus, das heißt für alle Mängel, die bei normaler Besichtigung hätten gesehen werden können.

Sicher? Wenn der NM die Wohnung z. B. knallroten Wänden übernimmt lt. Übergabeprotokoll dann ist der FS raus. Aber wenn der NM den Mietvertrag gar nicht unterschreibt?

@TrudiMeier

Ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass das Übergabeprotokoll bei der offiziellen Wohnungsübergabe zusammen mit dem Vermieter erstellt und unterschrieben wurde. Und selbst wenn nicht: Der Vermieter hat unterschrieben und hat unterschrieben und den Zustand der Wohnung akzeptiert.

Ich schätze, dass die Prozedur wiederholt werden muss, wenn der "Nachmieter" einen Rückzieher macht. Ein anderer ist ja vielleicht nicht bereit, die Wohnung so zu übernehmen.

aber das ist ja nicht mehr mein problem 

Wenn der Vermieter unterschrieben hat,bist Du auf jeden Fall raus.

nur für offensichtliche Mängel, für verdeckte Mängel kann man immer noch haftbar sein

@Genesis82

Was hat ein Mieter mit versteckten Mängel zu tun,nichts.

@Wippich

@Wippich;

Ja, von wegen! Angenommen, 10 Tage nach Einzug des neuen Mieters gibt es eine Riesensauerei in der Wohnung, weil der Toilettenabfluss verstopft ist. Die genauere Untersuchung ergibt, dass im Abfluss Teile steckten, die da nicht reingehören und die nachweislich vom Vormieter stammen. Dreimal darfst Du raten, wer für die Schadensbeseitigung verantwortlich ist.