Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

7 Antworten

Also wenn beide Partein Vor wie Nachmieter das Übergabeprotokoll unterschrieben haben dann kann der neue Mieter keinerlei Ansprüche mehr stellen ..denke ich weil er die Wohnung ja so abgenommen hat wie sie bei Übergabe war er hätte Mängel wenn dann vor der Unterzeichung mit ins Übergabeprotokoll eintragen müssen.....würd mir aber trotzdem mal sicherhaltshalber Rechtsbeistand holen...lg....viel Erfolg

Du hast über die Vermittlung deiner eigenen Wohnung einen Vermittlungsvertrag geschlossen? Bist du Makler? Wenn nicht hast du deswegen schon ein Problem.

 

Und wegen der Mängel, sofern es sich um verdeckte Mängel handelt, hat der Nachmieter durchaus das Recht die Zahlung teilweise zu verweigern. Aber schlussendlich klären können solche Sachverhalte nur die Gerichte, da jeder anders bewertet ob es sich nun um einen verdeckten oder einen offensichtlichen Mangel handelt.

Langsam.

 

Rechtlich sind das zwei Paar schuhe.

 

1. Wohnungsübergabe

Das ist eine Angelegeneheit zwischen deinem vermieter und dir. Der nachmieter hat dagar nichts dran  mit zu reden.

Du hast ein Übergabeprotokoll, vom Vermieter gegengezeichnet? Dann bist du aus der Sache raus.

 

2. Übernahme diverser Gegenstände

Vertrag ist Vertrag. Ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um einen Vertrag zwischen Privatleuten handelt. Und der Käufer deiner Sachen hatte zudem ausreichend Gelegenheit, sich vom Zustaad der Sachen zu versichern. Also muss er zahlen.

"wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker ..." Also das sind ja nun wirklich keine versteckten Maengel sondern voellig offensichtliche. Wenn der Vermieter dies bei der Abnahme nicht bemaengelt hat, kann er jetzt nichts mehr dafuer fordern. Mit dem Gemecker des neuen Mieters habt ihr sowieso nichts zu tun. Der muss sich an den Vermieter wenden, nicht an euch. Wenn der die Wohnung aber so akzeptiert hat, dann entspricht sie auch dem vertraglich vereinbarten Zustand und er kann sich seine Forderungen sonstwohin schreiben. Mit dem kaufvertrag zwischen dir und dem neuen Mieter hat das rein gar nichts zu tun. Den muss er selbstverstaendlich erfuellen. Lediglich die Vermittlungsgebuehr koennte hier unrechtmaessig sein. Dann muesste sie auch nicht bezahlt werden.

Sofern in dem Übergabeprotokoll keine Mängel aufgelistet waren, liegst Du auf der sicheren Seite. Aber es könnte da ein Haken sein. Denn normal übergibst Du an den VM zurück und dieser schliesst mit NM, also neuen M einen neuen Mietvertrag. - Haken -

Ohne das Ü.-Protokoll im Wortlaut zu kennen kann dazu nicht mehr gesag werden.