Überführung vom abgemeldetem KFZ ohne TÜV?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Wie gehe ich bei einer geplanten Fahrzeugüberführung vor, bei der ich das Auto von einer 2. Person abhole im folgenden Rahmen: Das Auto ist nicht angemeldet, hat keinen TÜV und auch keine abgelaufenen Kennzeichen mehr. Laut neuem Gesetz vom letzten Jahr bekomme ich soweit ich weiß ohne TÜV auch kein Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen mehr.
Meine einzige Idee, die ich aber wenn möglich aufgrund der Kosten nicht in die Tat umsetzen möchte, ist es einen Anhänger zu mieten.
Ich hoffe, dass ihr vieleicht bessere Lösungen kennt. Gibt es doch vieleicht irgend einen Weg, Kurzzeitkennzeichen zu bekommen oder kennt ihr andere Lösungen für das Problem, um wenigstens zum TÜV zu kommen?
7 Antworten
Meine einzige Idee, die ich aber wenn möglich aufgrund der Kosten nicht
in die Tat umsetzen möchte, ist es einen Anhänger zu mieten.
Das ist nur dann eine Lösung, wenn sie ein Zugfahrzeug mit der entsprechenden Anhängelast zur Verfügung haben.
Es ist möglich ein Kurzkennzeichen zu bekommen, mit den man zum TÜV und ggf. zur Werkstatt fahren darf. Also
Kennzeichen - TÜV - Werkstatt - TÜV - Überführung.
Du kannst Dir eine eVB von der Versicherung ausstellen lassen, dann suchst du Dir im Internet ein Kennzeichen aus, lässt es telefonisch von der Zulassungsstelle genehmigen und beim Schildermacher prägen.
Wichtig, der Versicherung und der Zulassungsstelle bescheid geben, das das Kfz zum Zweck der TÜV vorfühung und / oder zum Zweck der Zulassung am Tag der TÜV Vorführung / Zulassung auf direktem Wege vom Ort des Vorbesitzer zum TÜV und oder zur Zulassungsstelle gefahren wird.
In dem Fall darf die Überführung mit ungestempelten Kennzeichen erfolgen.
Die Erlaubnis dazu besteht von gestzlicher und Versicherungs- Seite.
Achtung das gilt nur für den künftigen Zulassungsbezirk und direkt daran angrenzende Zulassungsbezirke
Danke für die Antwort, werde das mal morgen ausprobieren.
Meines Wissens gibt es da leider keine andere Möglichkeit als mit Transorter /Hänger.
Also wenn Dir ein Zugfahrzeug zur Verfügung steht würde ich die Variante mit Anhänger nehmen.
Die ganze Rennerei und das Ungewisse ob die Möhre Tüv bekommt würde ich nicht in kauf nehmen. Dann lieber knapp 50 Euro für nen Anhänger und gut ist. Ich denke das Kurzzeitkennzeichen, Prägung, TÜV usw auch nicht wirklich billiger sind.
Tja - leider ist die Überführung auf einem Anhänger die einzige legale Möglichkeit.
Nach meinem Kenntnisstand kann man Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne gültige HU nur ausnahmsweise bekommen, wenn man damit direkt zu einer HU-Prüfstelle fahren will.
Mit kurzzeitkennzeichen kannst du das Kfz 3 Tage zu Probefahrt, uberfuhrung und tuv, Werkstatt oder Zulassungsstelle im gesamten Bundesgebiet fahren. Kostenpunkt ca 50 Euro. Mit der eVB der zukünftigen Versicherung wird es ein paar Euro günstiger.
Mit den zukünftigen, vorab genehmigten, ungestempelten Kennzeichen und der eVB ist der Wirkungskreis dagegen auf den Tag der tuv Vorführung und den zulassungsbezirk und daran angrenzende zulassungsbezirke beschränkt. Dafür ist es deutlich preisgünstiger da du die Kennzeichen später zur Zulassung verwenden kannst.
Rechtsstellung:
§10 Abs.4 FZV
Ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man aber seit April 2015 nicht mehr ohne gültige HU oder nur mit der Auflage bis zur Erwirkung der HU es nur für Fahrten in Verbindung der HU im und den angrenzenden Zulassungsbezirken benutzen zu dürfen.
@machhehniker
Da bist Du falsch informiert. Es ist richtig das kk nur noch ausgestellt werden, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I u II vorliegt und das Kfz noch TUV hat. Es darf jedoch 5 Tage im gesamten europäischen Raum benutzt werden. Voraussetzung ist, das es zu Probe- und uberfuhrungsfahrten benutzt wird. Das schrenkt die Benutzung deutlich ein. Oldtimer Ausfahrten sind zb nicht mehr erlaubt. Auch darf das Kfz nicht zum Transport von Gütern oder im Anhängerbetrieb verwendet werden.
Die Regel dass das Kfz nur im zukünftigen und daran unmittelbar angrenzenden zulassungsbezirken, und zur Erwirkung der HU bzw. Zulassung zweckgebunden benutzt werden darf, stammt aus dem Gesetz zur Verwendung ungestempelter Kfz Kennzeichen
Danke für die Antwort. Der Plan ist, falls möglich, dass der Vorbesitzer direkt zum TÜV fährt und ich dann ein Überführungskennzeichen mache.
Verstehe ich das richtig, ich müsste dann ein Kurzzeitkennzeichen machen um zum TÜV zu kommen (geht das noch?) und dann nochmal ein Überführungskennzeichen? oder kann ich dann mit dem Kurzzeitkennzeichen auch nach dem TÜV zu mir fahren?