Über 200 Minusstunden, ist dies Rechtens

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Gibt es im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über ein Zeitkonto?

Auch wenn es diese gibt, muss der ArbN zur rechtmäßigen Entstehung von Minusstunden selbst Einfluss auf diese Fehlzeiten nehmen können. Nimmt der ArbG wegen schlechter Auftragslage die Leistung des ArbN nicht an, kommt er nach § 615 BGB in Annahmeverzug und muss das vereinbarte Entgelt trotz Fehlzeit zahlen, darf allerdings auch nicht nacharbeiten lassen, also Minusstunden dokumentieren!

Rechtlich gehen solche Geschichten in aller Regel zu Gunsten des ArbN aus.

"Lohn wurde weiter gezahlt" <

Wärst du denn damit einverstanden wenn dein Arbeitgeber dir die Minusstunden von deinem Lohn abzieht?Schließlich hast du dafür ja keine Gegenleistung erbracht. Das Minusstunden addiert werden ist logisch und nachvollziehbar und da die fehlende Arbeitszeit nicht innerhalb von einem Monat nachgeholt werden muss ist es auch nicht so dramatisch.

Das Wort logisch besser nicht im Zusammenhang mit Arbeitsrecht verwenden!

Hier darf der ArbG mit hoher Wahrscheinlichkeit weder Geld abziehen, noch nacharbeiten lassen!

" Wie soll man jetzt so viele Minusstunden nacharbeiten? Geht doch gar nicht"

ja klar, das geht, ist möglich.

(mein sohn hat mehr als 200 plusstunden)

" Muss ich diese Stunden überhaupt nacharbeiten"

ja, hast sie ja bezahlt bekommen